Durch MEDIMAX Zentrale Electronic gelöste Beschwerde. | 182 Views | 31.01.2021 | 16:51 Uhr
geschrieben von Constanze Lossack

MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)

Bieten Ausstellungsstücke / zweite Wahl als Neuware an

Bestell-/Kundennummer: 2200087

Kitchenaid 5KSM156HMEFL als Neuware gekauft, jedoch Ausstellungsstücke / zweite Wahl, kein Ausgleich!

MEDIMAX bietet über mehrere Niederlassungen immer die gleiche KitchenAid als NEUWARE / Originalverpackt an.

BILDER
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4 Bilder

Ich habe zwei Maschinen erhalten (nach Reklamation), beide in lädierter Verpackung, verstaubt, Kratzer / Lackfehler in Form von Einschlüssen, angeschlagener Rührer.

MEDIMAX sagt, dass die Ware als Werbeposten bezogen wurde und sie sich daher leider den Zustand der Ware nicht erklären können und dass die Ware definitiv nicht zweite Wahl ist. Sie können mir nur anbieten, das Gerät zurück zu nehmen und das Geld zu erstatten.

Zwei Tage später inseriert die gleiche Niederlassung drei Stück als „Ausstellungsstücke mit kleinen Mängel“. Keine Kulanz, nur Ärger und Aufwand und eine Rechnung erhält man erst nach Aufforderung!

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Meine Forderung an MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH: 10% Nachlass.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.02.2021 | 10:56
Firmen-Antwort von: MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Lossack,

es tut uns leid, dass Sie diese Unannehmlichkeiten haben. Wir möchten uns gern mit dem Haus in Verbindung setzten und für Aufklärung sorgen, dazu benötigen wir jedoch von Ihnen bitte, um welches Haus es sich handelt. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Beste Grüße

Ihr Serviceteam

Mario Morawe

MEDIMAX Zentrale Electronic SE

Mündelheimer Weg 40

40472 Düsseldorf

Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter www.medimax.de/pflichtangaben-zentrale

www.MEDIMAX.de

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.02.2021 | 14:48
von Constanze Lossack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe Niederlassung am Freitag gemeldet, bis jetzt noch kenne Rückmeldung


19.02.2021 | 21:20
von Constanze Lossack gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit der Filialleitung wurde eine versöhnliche Lösung gefunden und es wurde mir nochmals versichert, dass es sich nicht um „B-Ware“ handelt. Vielen Dank, Constanze Lossack




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