Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutscheinverlängerung
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 5503409623 Belegnummer: 94227903
Es geht um einen bei Jochen Schweizer erworbenen Gutschein mit der Belegnummer 94227903. Dieser ist am 31.12.2020 abgelaufen. Wir haben versucht dies telefonisch mit dem Kundendienst zu klären. Leider wurde uns hier mitgeteilt, dass wir 30 % noch drauf zahlen sollen, damit der Gutschein noch ein Jahr gültig ist.
Ich möchte hier etwas ausführen:
Ich hatte bereits vor einiger Zeit zwei Gutscheine für meinen Mann bei Jochen Schweizer erworben für eine Schmankerltour auf dem Viktualienmarkt. Die Nummern hierzu lauteten: WEW8FJ7A3AQU6JG4 und XXHSQB22JWUUVAA2. Ich hatte damals mehrmals versucht, diese Gutscheine einzulösen. Leider ohne Erfolg, da mir mitgeteilt wurde, dass diese Schmankerltouren nicht mehr angeboten werden. Es blieb mir nur übrig, den Gutschein umzutauschen. Dies habe ich gemacht, indem ich diesen auf Bodyflying vier Minuten umgetauscht habe und hierauf nochmal 41,10 EUR dazu bezahlt habe.
Wie Sie sehen, lag das Verschulden nicht bei mir, dass der Gutschein nicht eingelöst werden konnte. Nunmehr besaß ich den Gutschein mit der Belegnummer 94227903 für Bodyflying in München. Obwohl die bei Jochen Schweizer verkauften Gutscheine jeweils drei Jahre gültig sind, wurde dieser Gutschein, welcher am 14.11.2018 umgetauscht wurde, nur auf zwei Jahre begrenzt, womit er nun angeblich am 31.12.2020 ausgelaufen ist.
Da bereits ab spätestens März 2019 die Coronapandemie kam und immer wieder Lockdown verhängt wurde und auch Jochen Schweizer schließen musste, war es uns nicht möglich, diesen Gutschein bisher einzutauschen. Und nunmehr mussten wir telefonisch erfahren, dass wir sogar noch 30 % des Gutscheinwertes darauf bezahlen sollen, wenn wir wollen, dass dieser Gutschein noch ein Jahr gültig ist.
Es ist uns völlig unerklärlich und auch enttäuschend, dass ohne unser Verschulden, ein umgetauschter Gutschein um ein Jahr verkürzt wird und jetzt wir auch noch draufzahlen sollen, obwohl die Pandemie nicht von uns verursacht wurde.
Wir waren bisher gerne Kunden bei Jochen Schweizer und hatten auch schon andere Bodyflying-Gutscheine eingelöst. Aber das ist unverständlich.
02.02.2021 | 10:30
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München,
vielen Dank für Ihr ausführliches Feedback. Ihren Unmut können wir selbstverständlich nachvollziehen.
Bei einem Gutscheinumtausch ist klar deklariert, dass die Gültigkeit des ursprünglichen Gutscheins übernommen wird. Daher blieb diese bei einer Gültigkeit bis zum 31.12.2020.
Gerne sehen wir uns Ihr Anliegen aber erneut an. Wir werden Ihnen diesbezüglich eine E-Mail zukommen lassen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Beschwerde ist gelöst