Durch Generali Versicherung gelöste Beschwerde. | 78 Views | 16.02.2021 | 16:01 Uhr
geschrieben von Steffi / Andreas Huster / Lorenz

Generali Versicherung AG (München)

Eine Versicherungsgesellschaft auf die man verzichten sollte

Bestell-/Kundennummer: ICS-IN-IN1 - 2-25.752.826-7 – Beitragszahler: Steffi Huster

Seit Ende Dezember 2019 bekommt es die Generali Versicherungsgesellschaft nicht hin, meine geänderten Versicherungsdaten zu aktualisieren (gewollt oder ungewollt).

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Im August 2020 buchte dann die Generali Versicherungsgesellschaft auf einmal den fälligen Betrag zum 25.08.20 ab, obwohl der Einzugstermin zwischen den 01. – 15. des laufenden Monats war.

Dies ist bei mir zur Zeit nicht anders möglich und stellte bis dahin kein Problem da.

Nun musste es so kommen, dass die Bank den Betrag der Generali Versicherungsgesellschaft zurück buchte und mir dadurch schon mal die ersten unnötigen Gebühren entstanden.

Mit den nächsten fälligen Versicherungsbeitrag überwies ich den Doppelten Beitrag auf das Konto der Generali Versicherungsgesellschaft von einem anderen Konto und dachte damit hat sich das Problem gelöst.

Aber es kam leider anders, jetzt ging der Streit und das Theater erst richtig los. Da ich es endgültig Satt hatte, laufend Gebühren zu bezahlen die Total unnötig waren, schrieb ich der Generali Versicherungsgesellschaft, dass ich die fälligen Beiträge ab jetzt selbst einzahlen werde und entzog der Generali Versicherungsgesellschaft die Einzugsermächtigung am 25.08.20 von meinem Konto (Anlage 1).

Am 09.09.20 antwortete mir dann die Generali Versicherungsgesellschaft und bestätigte mir, dass das Lastschriftverfahren eingestellt wird. Aber auch, dass bei Selbstüberweisung eine monatliche Zahlweise nicht möglich ist, sondern dass ich die Beiträge in Zukunft ¼ jährlich zahlen muss (Anlage 2).

Ok dachte ich mir, dann eben halt so. Am 10.10.20 bekam ich ein erneutes Schreiben von der Generali Versicherungsgesellschaft, in dem man mir schrieb, dass ich nun auf einmal ein Guthaben bei Ihnen hätte und ich sollte dies bei meiner nächsten Zahlung doch berücksichtigen (Anlage 3, 3.1, 3.2, 3.3) ?

Hmm erst so und nun so, weiß die rechte Hand nicht was die linke bereits veranlasst und geschrieben hat, keine Ahnung was dieses auf einmal sollte. Nun gut dachte ich mir, meine Beraterin ist nicht mehr die jüngste, mit über 70 Jahren kann man schon mal was vergessen und durcheinander bringen.

Also durchsuchte ich alle meine Kontoauszüge und stellte fest, dass genau 12 Raten für das Jahr von mir bezahlt wurden. Nach mehreren Telefonaten mit den Servicemitarbeitern stellte man ebenfalls erst nach Erhebung des Tonfalls und der Stimmlautstärke fest, dass zwar für das Jahr 2020 alles bezahlt sei, aber für das Jahr 2019 wäre doch noch ein offener Betrag fällig. Also durchsuchte ich wider alle Kontoauszüge, dieses Mal aber die letzten fünf Jahre im Voraus.

SCHLAGWORTE

Auch hier war es wie nicht anders zu erwarten, alles rechtzeitig und vollsten bezahlt. Also schrieb ich wieder am 20.11.20 ein erneutes Einschreiben an die Generali Versicherungsgesellschaft und fragte was dies solle. Und wies zum gefühlten 1000 Male darauf hin, dass meine Versicherungsdaten seit dem Dezember 2019 nicht mehr stimmen (Anlage 3.5).

Am 17.11.20 kam ein Schreiben von der Versicherungsgesellschaft, dass mein Vertrag bis zum 04.12.20 voll bezahlt wäre. Und man bestätigte mir auch dieses Mal in einem weiteren Brief mit selbem Datum, das die von mir geänderten Personenbezogenen Daten aufgenommen wurden und zum 04.01.2021 die Vertragsänderung beginnt. Den Nachtrag zum Versicherungsschein werden Sie mir rechtzeitig zu (Anlage 4, 4.1).

Hm nur bis 04.12.20 bei 12 Raten? Das Jahr hat 12 Monate und diese wurden von mir auch einbezahlt, zudem kommt noch, dass Beitragszahlungen immer im Voraus zu bezahlen sind. Und da Sie ja 12 Beiträge insgesamt in diesem Jahr von mir erhalten haben und man immer im Voraus zahlt ist das komplette Jahr 2020 bezahlt bis einschließlich 03.01.2021.

Und wie kommt die Versicherungsgesellschaft darauf, dass diese sich wieder an mein Konto bedienen darf? Eine erneute Einzugsermächtigung habe ich nicht erteilt. Dieses Schrieb ich auch wider per Einschreiben an die „ Gesellschaft “ (Anlage 5).

Daraufhin erhielt ich am 24.11.20 ein erneutes Schreiben dieser Unfähigen Gesellschaft, mit der Frage die man sich hätte schenken können. Ob es noch eine Chance gibt, mich als Kunden zu behalten. Und mein Berater hätte doch immer ein offenes Ohr für mich (Anlage 6).

Nun die Zeit verging und es wurde Dezember 2020, leider hörte ich von der Gesellschaft nichts mehr und auch der geänderte Versicherungsschein hatte keine Lust bei mir anzukommen. Wahrscheinlich wegen der Pandemie oder wegen der fehlenden Filterbriefumschlägen.

Da dachte man sich ganz dreist, ach buchen wir doch zum 21.12.20 noch einmal die 13. Rate für das Jahr 2020 von Ihrem Konto ab. Trotz Entzug der Einzugsermächtigung und Androhung auf Stellung eines Strafantrages. Für diese Gesellschaft gelten keine Gesetze, Lügen sind an der Tagesordnung Hauptsache man kann die Kunden das Geld aus der Tasche ziehen.

Da ich ja nun gekündigt hatte und leider erst zum Monat 11.2021 aus diesen Vertrag komme, suchte ich mir noch im Dezember 2020 einen Vertreter bei uns im Ort.

Dieser war schnell gefunden und schilderte ihm diesen Streit mit der Versicherungsgesellschaft und bat ihm dieses zu klären. Ich unterschrieb ihm ein erneutes Mandat damit er sich um alles kümmern könnte. Auch erteilte ich ihm ab 01.01.2021 eine erneute Einzugsermächtigung unter dem Vorbehalt der veränderten Versicherungsdaten.

Nur leider tat sich auch da nichts, nach wieder mehreren Telefonaten mit ihm, stellte sich heraus, dass die ehemalige Sachbearbeitern nicht gewillt ist, dieses vor Jahresende abzugeben.

Es tat sich also nichts, der Januar 21 verging und ich hatte immer noch kein geänderten Versicherungsschein und es wurde auch kein Beitrag von der Generali Versicherungsgesellschaft eingezogen.

Am 01.02.21 flatterte doch dann tatsächlich ein weiteres Schreiben der Generali Versicherungsgesellschaft in den Briefkasten, dieses mal ohne Angabe eines Beraters. Jetzt dachte man sich, nun versuchen wir es mal mit Drohungen, sollte man nicht innerhalb zwei Wochen den Beitrag erhalten, verliere ich den Versicherungsschutz und dieses würde zu einer Kündigung führen.

Weiterhin dachte man sich, dass man im diesen Atemzug gleich noch mehr Geld rausholen könnte, man berechnete gleich auf alle im Versicherungspaket enthaltenen Versicherungen pro Versicherung 1.40 € Mahngebühren.

Ich sehe das Ganze als Vorsätzlich an, um im Schadenfall nicht Haften zu müssen. Zudem läuft ja nun die Versicherung zum Monat 11.21 aus (Anlage 7, 7.1).

Wer bezahlt mir den Schaden, mittlerweile fünf Schreiben per Übergabe, die Zeit und den Druckaufwand (Papier und Tinte) und Telefonate! Von mir gibt es bis zum Auslauf der Versicherung keinen Cent mehr, bitte klären wir das eben vor Gericht.

Da ich leider nicht die ganzen Original Dokumente hochladen kann, bitte ich Reclabox bei Fragen sich an mich zu wenden. Dann werde ich die Originale zusenden. Die Kopie wird leider so etwas unscharf.

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Meine Forderung an Generali Versicherung AG: Erstattung sämtlicher auslagen und ein geänderter Versicherungsschein bis zum Ablauf der Versicherungen.


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Kommentare und Trackbacks (1)


24.02.2021 | 10:44
von Steffi / Andreas Huster / Lore... gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag wurde von der Gesellschaft vorzeitig beendet. Man dachte sich wohl so viel Geld für Gericht und Anwaltskosten zu sparen.
Warum nicht gleich so?
Ich rate jeden der eine Versicherung bei dieser Gesellschaft, zu überprüfen ob sie auch eine 13 Rate für das laufende Jahr abbuchen.
Eine 13 Rate zusätzlich jedes Jahr bei den vielen Kunden ist ein gutes Geschafft und fällt eigentlich nicht einfach auf.
Und im Vorraus wird nichts bezahlt nur für den laufenden Monat, vorallen lasst euch dann nicht mit den Tricks abspeisen, das die Rate von einen Vorjahr is, die noch offen wäre.




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