Von denn's Biomarkt beantwortete Beschwerde. | 660 Views | 26.02.2021 | 21:02 Uhr
geschrieben von S.W.

denn's Biomarkt GmbH (Töpen)

Denn´s schaltet Inkassounternehmen- Forderung steigt 15-fach

Im September 2019 konnten zwei Zahlungen, die insgesamt einen Wert von 30 € nicht überschritten, nicht von meinem Konto abgebucht werden.

SCHLAGWORTE

Da ich nicht jeden Kontoauszug genauestens überprüfe, ist mir das durchgerutscht. Als nächstes bekam ich direkt Post von einem Inkassounternehmen namens „p. aij“.
Die 1. Forderungen lässt sich wie folgt: aus einem - Warenwert von 6,76 € ergaben sich - 9,90 € Rücklastschriftgebühren, - 11, 90 € Adressermittlungskosten- 12,50 € Mahnkosten- 10,98 € Sonstige Kosten. Die Gesamtforderung lag bei 52,07 €

Die 2. Forderung: - Warenkauf 22,46 €- Rücklastschrift 9,90 €- Mahnkosten 12,50 €- Sonstige Kosten 10,98 €. Gesamtforderung: 55,84 €

Ich sollte also, ohne jegliche Abmahnung, einen Gesamtbetrag von 107,91 €, das 4-fache des Warenwerts, an ein Inkassounternehmen zahlen, welches mir weitere rechtliche Schritte androhte. Natürlich beglich ich die Hauptforderung, die Sie nicht abbuchen konnten. Ich bin Stammkundin bei Denn´s und mir ist es natürlich wichtig, die Ware zu bezahlen, die ich kaufe. Ich bin sogar im Besitz einer Denn´s Karte.
Eine Zahlung an das Inkassounternehmen lehnte ich natürlich ab.

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Ich sehe Sie in der Pflicht, Ihren Kundinnen angemessene Mahnkosten für solche Ereignisse zu ermöglichen. Siehe § 254 BGB. Das Schaffen andere auch! Stattdessen hetzen Sie uns Inkassounternehmen auf den Hals, die die Kosten künstlich in die Höhe treiben.

Mein Fall wurde von der Inkasso, an die "RR Rechtsanwaltskanzlei" übergeben (die witziger Weise im gleichen Gebäude ansässig ist) und nun an die nächste Instanz übermittelt. Ich muss nun am Amtsgericht um eine Summe von 447,44 € streiten.

Von 29,22 €, die ich schon vor zwei Jahren beglichen habe bis hin zu 447,44 €!

Ich frage Sie, als ein ÖKOLOGISCHES UNTERNEHMEN: Ist das Ihr ernst? Ich erwarte eine Antwort auf diesen Fall und werde ihn öffentlich machen, sollten Sie die Verantwortung für dieses unglaubliche Vorgehen von sich abweisen. Als ökologisches Unternehmen treten Sie Ihre soziale und sozial-ökonomische Verantwortung mit Füßen. Meine Familie wird nicht die Einzige sein, der solch eine Erfahrung zugemutet wird.
Beziehen Sie bitte Stellung!

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Meine Forderung an denn's Biomarkt GmbH: Erlassung jeglicher Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, Rücknahme jeglicher Mahnverfahren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2021 | 13:43
Firmen-Antwort von: denn's Biomarkt GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Frau S. W.,

Sie kontaktierten uns bereits am 17.02.2021 per E-Mail. Wir haben Ihnen am gleichen Tag darauf geantwortet, mit detaillierten Informationen zur weiteren Vorgehensweise ihrerseits. Viele Grüße Ihr denn`s Biomarkt Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


26.02.2021 | 23:21
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Eine Mahnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Daher ist die Vorgehensweise vielleicht für den ein oder anderen ungewöhnlich. Dann kennt er das Prozedere augenscheinlich.

Sie waren gegenüber Denn‘s in Verzug, Denn‘s widerrum tritt die Forderung an ein Inkasso ab. Damit ist das Inkasso Unternehmen ab sofort ihr Ansprechpartner.
Sie hätten die Forderung begleichen sollen wie sie gefordert wurden. Jetzt sind sie beim Zehnfachen dessen was ursprünglich die Forderung war. Teures Lehrgeld.

27.02.2021 | 02:17
von S.W. | Regelverstoß melden
Ich bin sehr wohl bereit Kosten zu begleichen, wenn sie angemessen berechnet werden. Ich kenne das von Mahnungen sehr wohl. Dies hier ist jedoch ein von Anfang an maßlos überzogenes Vorgehen, beim es nicht darum geht, in Verzug geratene Zahlungen beglichen zu sehen. Ich habe die Hauptforderung sofort, als ich es erfahren habe, beglichen, und bin nicht jemand, der mutwillig nicht bezahlt. Das hier grenzt von der Höhe der Forderungen an Unrechtmäßigkeit! Ein Unternehmen wie Denn‘s ist verpflichtet ihre Kundschaft vor solchen finanziellen Schaden zu schützen. Das schaffen andere auch! Und wenn Sie das legitimieren wollen, dann stehen Sie wohl auf der Seite, die meiner Meinung wo möglich durch überzogenen Gebühren verdient. Ok ist das nicht!

27.02.2021 | 20:03
von S.W. | Regelverstoß melden
Ich habe Mahn-, usw. gebühren gezahlt. Es wurden jegliche Zahlungen bis jetzt nicht berücksichtigt. Erstaunlich, dass Leute gibt, die so ein Vorgehen befürworten.

01.03.2021 | 09:49
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Der Markt selbst hat rein gar nichts mit der Forderung zu tun. Wenn Sie - egal wo - mit Karte per Lastschrift zahlen, gehen Sie einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister ein. Sie leisten eine Unterschrift wo Sie all dieses Dinge, die nun daraus erwachsen, genehmigen. Die wenigsten Geschäfte, genau genommen keine, wickeln ihre Kartenzahlungen selbst ab.

Das Geschäft kriegt immer das Geld vom Zahlungsdienstleister, egal ob das Konto gedeckt war oder nicht. Damit ist das Geschäft schon raus aus der Nummer, auf den folgenden Prozess hat das Unternehmen keinen Einfluss. Sie haben einen Beleg unterschrieben in denen diese Bedingungen drin stehen, da können Sie jetzt viele Beschwerden schreiben, aus der Nummer kommen Sie leider nicht mehr raus. Und ganz davon abgesehen liegt es nicht in der Verantwortung des Unternehmens, wenn Sie mit einem ungedeckten Konto zahlen. Klar sind die Gebühren heftig, das bestreitet niemand. Allerdings haben Sie das Wachstum der Forderung auch noch gefördert, in dem Sie vertragsbrüchig wurden und nur Teilzahlungen geleistet haben.

Zahlen Sie jetzt, das wird sonst nur noch schlimmer. Verträge sind einzuhalten.

01.03.2021 | 11:19
von S.W. | Regelverstoß melden
Das Geschäft trägt Verantwortung dafür, wen es für seine Zahlungsabwicklung beschäftigt und stimmt dem Vorgehen, gegen die eigene Kundschaft, somit zu. Denn´s begrenzt den Schaden nicht, obwohl es möglich und angebracht wäre. Es kann mal passieren, dass das Konto kurzfristig nicht gedeckt ist.

01.03.2021 | 11:57
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Das ist schlicht und ergreifend eine falsche Annahme. Jeder dieser Zahlungsdienstleister hat ähnliche Bedingungen die Sie bei Zahlung zustimmen. Haben Sie sich schon einmal so einen Zettel durchgelesen? Sie stimmen allen Punkten die Ihnen in Rechnung gestellt wurden zu. Wenn Sie das nicht gut finden, hindert Sie niemand daran Bar zu Zahlen.

Sollen die Händler also grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihre Kunden die Ware nicht bezahlen können? Das ist doch nicht ihr Ernst. Natürlich kann es mal passieren dass ein Konto nicht gedeckt ist, aber das ist mitnichten das Problem vom Händler. Das ist allein Ihr Problem.

01.03.2021 | 12:03
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


01.03.2021 | 12:11
von S.W. | Regelverstoß melden
Wie ich schon schrieb, gibt es eine Verantwortung, die die Unternehmen zu tragen haben, um Kosten für Kund*innen nicht durch unnötige Gebühren in die Höhe zu treiben. Ich habe nicht geschrieben, dass die Händler *grundsätzlich* davon ausgehen sollten, dass Kund*innen nicht bezahlen. Aber in solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, angemessene Mahnforderungen/ Nebenkosten zu fordern.



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