45 Views | 01.03.2021 | 10:05 Uhr
geschrieben von Steffen Schn.

DanCenter A/S Deutschland (Hamburg)

Nach Stornierung durch DanCenter Gutschein erhalten

Bestell-/Kundennummer: Buchung 2021-141573

Erst Gutschein angeboten, dann nach Aufforderung eine Auszahlung erst nach 12 Monaten angeboten

Unsere Reise (06.02.2021-13.02.2021), die wir über das DanCenter gebucht hatten, wurde durch die Reisebeschränkungen Dänemarks richtigerweise durch das DanCenter (Hamburg) storniert.

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Umgehend wurde mir ein Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages von 1.200,-- € per Mail zugesandt.

Da es sich um viel Geld handelt sowie die Pandemie noch eine unbestimmte Zeit dauert, habe ich das DanCenter drei Mal kontaktiert und die Auszahlung dieses Gutscheins gefordert. Erst beim dritten Mal wurde mir geantwortet, mit der Aussage, man könne die Auszahlung des Betrages nach 12 Monaten beantragen.

Ich halte das für eine Frechheit, es ist offensichtlich eine Hinhaltetechnik, mit der Hoffnung, dass wir innerhalb dieser 12 Monate ein weiteres mal buchen.

Wird sich dieser Fall nicht in den nächsten Wochen klären, werde ich sicherlich nicht mehr beim DanCenter buchen.

P.S.: erstaunlich ist auch, dass das DanCenter mich bereits in der Mail darauf hinwies, das sie wissen, das sie den Betrag unter normalen Umständen auszahlen müssten.

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Meine Forderung an DanCenter A/S Deutschland: Die Erstattung der gezahlten Reisekosten abzüglich der Stornogebühren von 65,-- €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


08.03.2021 | 15:07
von Steffen Schn. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde reagiert, jedoch nicht zufriedenstellend.

Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail. Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit mit unserer Vorgehensweise, diese ist jedoch erforderlich um die vielen Stornierungen aufgrund der Corona Krise schnellstmöglich und gut möglichst bearbeiten zu können.

Leider ist es uns momentan nicht möglich ihnen eine andere Möglichkeit anzubieten und wir hoffen daher auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen"


09.03.2021 | 12:52
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Natürlich nur Ausreden. Sie haben selbstverständlich Anspruch auf Rückzahlung



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