9 Views | 01.03.2021 | 12:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7323734
Bestell-/Kundennummer: 46265092
Bei meiner Buchung über das Portal Ab in den Urlaub am 28.01.21 löste ich einen Kaufgutschein i. H. v. € 80 ein.
Die Auszahlung ist gemäß Gutscheinbedingungen unmittelbar nach Abschluss der Gutscheineinlösung als Rückvergütung fällig.
"Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Gutscheineinlösung (frühestens am Buchungstag) als Rückvergütung". Trotzdem ist bis heute, über einen Monat später, keine Auszahlung erfolgt, obwohl die Bankverbindung umgehend übermittelt wurde.
Auf mein Schreiben mit zusätzlich geforderten Verzugszinsen und Mahnpauschale reagiert ab in den Urlaub nicht. Nach Ablauf der gesetzten Frist vom 4.3. werde ich weitere rechtliche Schritte beschreiten (Mahnbescheid über Rechtsanwalt).
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Rückerstattung von € 80 + € 40 Verzugspauschale + € 0,26 Verzugszinsen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.