Von Avacon beantwortete Beschwerde. | 252 Views | 29.03.2021 | 19:44 Uhr
geschrieben von Anaj Wieland

Avacon AG (Helmstedt)

Avacon gibt zu unrecht geschätzte Zählerstände weiter.

Bestell-/Kundennummer: 60141565014

Avacon gibt zu unrecht geschätzte Zählerstände weiter und hält sich auch sonst nicht an bestehende Gesetze. Reaktionen auf Widersprüche und Beschwerden gibt es von der Avacon allerdings auch keine.

Am 15.01.2021 bekamen wir von der Hauptfirma E.ON unsere Endrechnung gegen die am 16.01.2021 ein Widerspruch eingereicht wurde, der nun seit etwa zwei Monaten läuft, Reaktionen darauf bisher 0.

SCHLAGWORTE

In dieser Endrechnung wurde unser Stromverbrauch - wie sollte es auch anders sein - vom ersten bis zum letzten Tag geschätzt, es steht weder ein realer Stromverbrauch auf dem Papier noch, wollte man sich scheinbar die Mühe machen, jemanden zu schicken, der das Ganze a) entweder abliest oder uns b) die Möglichkeit geben, einen korrekten Stromzählerstand zu übermitteln.

Nun, wen wundert es denn auch großartig, dass man scheinbar von Gesetzen in dem Laden nicht viel hält, Nach § 20, Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ist es in bestimmten Fällen zulässig, dass die Stromabrechnung geschätzt wird. Nur, das Problem daran ist, es sind alle nicht gegeben, wir waren zuhause, vor verschlossener Tür stand ihr Mitarbeiter auch nicht, mehrmals versucht wurde es ebenfalls nicht und einen einfacher Zettel, der uns die Möglichkeit gegeben hätte, den Zählerstand mitzuteilen, gab's auch nicht.

Gesetzliche Grundlage für eine Schätzung ist also gleich null. Trotzdem werden die Zählerstände genau so weiter gegeben. Diese entsprechend anzupassen, weil das Gegenteil längst bewiesen ist - Fehlanzeige! Man weigert sich kategorisch gegenüber des neuen Anbieters diese zu ändern, wodurch natürlich ein viel zu hoher Abschlag zu leisten wäre. Interessiert das die Avacon? Nicht die Bohne!

Die Bitte, den Zähler auszutauschen und überprüfen zu lassen, wurde - Stand heute - ebenfalls gekonnt ignoriert.

An die Regel, eine Stromsperre 4 Wochen vorher anzukündigen und 3 Tage vorher nochmal, hat sich bis dato die Avacon nie gehalten. Plötzlich war dann bei dem ein oder anderen im Haus der Strom oder das Gas weg. Ankündigungen gab es nie! Für mich sieht das schon nach System aus. Man versuch vermutlich, so dem Ärger mit dem Kunden aus dem Weg zu gehen, nur funktioniert das leider nicht so wie gedacht.

Ich denke, auch auf diese Beschwerde wird nur eine null-acht-fünfzehn-Antwort kommen, wenn überhaupt. Im Ignorieren ist die Avacon nämlich Weltklasse, in allem anderen leider nicht!

Bis dato heisst es mal wieder abwarten, ob überhaupt was passiert.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Avacon AG: Austausch des Zählers und Rücknahme der erfundenen Zählerstände beim Anbieter mit schriftlicher Bestätigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.04.2021 | 13:18
Firmen-Antwort von: Avacon AG
Abteilung: Netzwirtschaft

Sehr geehrter Herr Wieland,

die Avacon Netz GmbH als Netzbetreiber nimmt Ihr Anliegen sehr ernst! Wir möchten uns den Fall natürlich auch etwas genauer anschauen. Um Ihnen helfen zu können, benötigen wir in jedem Fall eine Zählernummer. Gern können Sie diese und auch Ihr konkretes Anliegen an das folgende Postfach senden Kundenservice spider monkey avacon.de. Die Kollegen werden sich den Fall dann anschauen.

Wenn Sie Fragen zur Funktionstüchtigkeit Ihre Zählers haben, schauen Sie gern auch auf unsere Internetseite "Zählt mein Zähler richtig? " (avacon-netz.de) ". Um Ihre Zählerstände beim Netzbetreiber anzugeben, nutzen Sie ebenfalls gern unsere Internetseite.

Die Rechnung für Ihren Energiebezug erhalten Sie nicht von uns, sondern von Ihrem jeweiligen Lieferanten. Sollten Sie bezüglich der Rechnung Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den Lieferanten.

Viele Grüße

Avacon Netz GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


08.04.2021 | 19:56
von Anaj Wieland noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.04.2021 | 21:47
von Anaj Wieland noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem ist nach wie vor nicht gelöst,
auf die E-mails wird nicht Reagiert und das nun seit über zwei Wochen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!