329 Views | 30.03.2021 | 16:36 Uhr
geschrieben von Judith Janßen

CITROËN DEUTSCHLAND GMBH (Köln)

Citroen Jumpy Spacetourer 11.2018 - Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden. Gerade zwei Monate aus der Garantie - vier dicke, teure Schäden am Wagen.

Wir haben Ende des Jahres (im Nov. 2020, fünf Tage nach Garantieablauf!) einen Citroen Jumpy Spacetourer (EZ 11.2018) bei einem Händler gekauft (leider ohne Gebrauchtwagengarantie). Nach eineinhalb Monaten Fahrspaß gingen die Probleme los:

SCHLAGWORTE

1. Thermostat bis in den roten Bereich ausgeschlagen. Leistungsverlust, alle Lampen leuchteten. Auslesen bei Citroen (große Diagnose 180 €), erste Schaden: Wasserpumpe + Thermostatgehäuse kaputt. Kostenvoranschlag 1200 € dazu Ölverlust festgestellt. Reparatur bei freier Werkstatt, da der Vorbesitzer die erste Inspektion nicht gemacht hat - Deswegen KEINE KULANZ von Citroen bekommen!

2. Kaum wieder heile - nächster Schock: ADBlue + sämtliche Motorkontrollleuchten an. Wieder zu Citroen: Kostenvoranschlag AdBlue-Tank: 1500 € + Hochdruckdieselpumpe (Ölverlust) weitere 1200 €. Durch Anrufe + übler E-Mail an Citroen Deutschland gab es 100% Kulanz auf den Tank.

Aaaaaber: kaum ist der Ad-BlueTank verbaut und das Auto keine 24 h wieder bei uns - wieder alle Lampen an: 2x Motorkontrollleuchten, Adblue-Lampe auch wieder am Leuchten, kein Start mehr möglich in 1000 km (Tank voll) und Motor instant setzen lassen.

Wieder bei Citroen - wieder große Diagnose. Diese ergibt nach zwei Tagen! Kabelbaum + Steuergerät defekt, angeblich sei Feuchtigkeit eingedrungen? In den Kabelbaum? Der absolute Hammer kommt jetzt: der Kostenvoranschlag liegt bei dieser Geschichte bei 8000 €! Kabelbaum 2700 € + Steuergerät (nackt ohne Software) 2200 €. Und jetzt sollen wir die Kosten für diese weitere Diagnose + auseinanderbauen des Autos und die Fehlersuche mit knapp 800 € auch noch bezahlen? Kulanz? Wenn Kulanzfähig max. 25% - aber: wir sind ja nicht Kulanzfähig weil die erste Inspektion fehlt! Auch Citroen Deutschland will uns nicht entgegenkommen.

Der Super-Gau ist: eigentlich weiß keiner (nach dem letzten Telefonat mit der Werkstatt vorhin) was der eigentliche Fehler ist! - auf einmal heißt es: es kann der Kabelbaum sein aber auch das Steuergerät! aber eine Rechnung von 8000 € aufrufen?

Was ist nur los? Der Wagen war eineinhalb Monate über der Garantie und es kommen Schlag auf Schlag so heftige Dinger? Der Wagen ist gepflegt, kein Baustellenfahrzeug oder ähnliches, hatte beim Kauf 101500 km - ein Diesel, also gerade erst eingefahren! Wir haben den Wagen für 20000 gekauft - mit all diesen Geschichten, vor allem der letzten wäre der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden! Mit gerade mal Jahren Jahren!

Müssen wir ernsthaft unsere ADAC-Rechtschutzversicherung einschalten?

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Kommentare und Trackbacks (3)


30.03.2021 | 16:44
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Das ist doch völlig egal, ob der Wagen nun 5 Tage aus der Garantie raus ist oder ob Sie eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen haben oder nicht.

"Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
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Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler. Der kann sich nicht damit herausreden, dass für einen etwaigen Mangel zum Beispiel der Hersteller verantwortlich ist.

Wichtig zu wissen: Gewährleistung ist etwas anderes als die Garantien, die viele Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens anbieten und deren Laufzeit und Umfang von der Höhe der Prämie abhängig ist. Die Garantie ist eine sogenannte freiwillige Leistung, sie deckt sich nur teilweise mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Garantieleistungen verdrängen die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers nicht. Typische Mängel, bei denen die Gewährleistung greift, sind etwa Schäden an Motor oder Getriebe, sagt Rechtsanwalt Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa.

"Bei Verschleiß aber greift die Gewährleistung nicht, und das ist der Knackpunkt", sagt Wolf. Hier stellt sich die Frage, wann es sich um einen Mangel handelt und wann lediglich um üblichen Verschleiß. Oftmals kommt es dann auf die Laufleistung des Fahrzeugs an. "Viele Bauteile sollten bei einer Laufleistung von 10.000 oder 20.000 Kilometern noch einwandfrei funktionieren", erklärt Wolf. Bei einer Laufleistung von über 150.000 Kilometern kann das schon anders sein.
"

Quelle: https://www.spiegel.de/auto/aktuell/das-folgt-aus-bgh-urteil-zu-maengelhaftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

So wie Sie die Probleme mit dem Fahrzeug beschreiben, ist NICHTS davon "üblicher Verschleiß".

Der Händler, der Ihnen dieses Auto verkauft hat, ist somit zur Gewährleistung verpflichtet.

30.03.2021 | 16:48
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob der Vorbesitzer die nötigen Inspektionen gemacht hat oder nicht. Kann ja nicht Ihr Problem sein, wenn der Vorbesitzer Mist baut und der Händler Ihnen das Fahrzeug so verkauft.

12.05.2021 | 21:03
von Judith Janßen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider scheint Citroën nicht an Kundenzufriedenheit interessiert zu sein. Bisher hat sich leider niemand gemeldet.




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