mydays GmbH (München)
Gutschein wird abgelehnt obwohl er noch bis Ende 2021 gültig ist
Bestell-/Kundennummer: 770350
Nie wieder mydays.
Ich habe Ende 2018 einen Gutschein von mydays geschenkt bekommen.
Diesen wollte ich voller Vorfreude im Februar 2019 einlösen. Komischerweise war das Angebot (obwohl buchbar ausgeschrieben) dann nicht möglich. Egal wann ich geschaut habe war es ausgebucht. Das ist schon Mal ein Witz. Wenn man ein Hotel o. ä. in seinem Katalog anpreist sollte dies auch irgendwann mal buchbar sein.
Ok, hatte ich mich mit abgefunden. Nun wollte ich mir ein neues Erlebnis aussuchen allerdings steht bei der Gutschein Einlösung, dass der Gutschein bereits eingelöst wurde. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass dieser nur umgewandelt wurde, nämlich eben in nicht buchbar Hotel. Auch noch ok, solange ich den Gutschein anderweitig nutzen kann.
Aber falsch gedacht, da die Anfrage für das Hotel von meinem ex Partner seiner E-Mail Adresse gestellt wurde habe ich nun keinen Zugriff mehr auf meinen mir vorliegenden Gutschein.
Auf Anfrage egal welcher Art wird nur auf Datenschutz verwiesen, obwohl das mit meinen Fragen nicht zu tun hatte. Ich bin der Inhaber des Gutscheins, mir liegt er vor, die Anfragen wurden storniert und der Gutschein nicht eingelöst. Trotzdem darf ich ihn nicht einlösen. Aus datenschutzgründen? Darauf kann man sich eben schön ausruhen und ebenfalls auf solchen vorgefertigten Antworten auf andere Beschwerden, die man hier so liest, scheint bei einigen der Ärger groß zu sein.
So macht sich ein Unternehmen auch die Taschen voll, Geld kassieren, Gutscheine nicht einlösen und dann mit tollen Erlebnissen werben.
19.04.2021 | 08:55
Abteilung: Customer Care
Liebe Kundin, vielen Dank für Ihr Feedback. Gern haben wir Ihr Anliegen überprüft und wir können Ihnen hierzu folgende Rückmeldung geben. Wie wir in unserem System ersehen können, wurde Ihr vorliegender Gutschein in ein anderes Erlebnis umgetauscht. Ihr Gutschein kann somit nicht mehr verwendet werden. Wie Ihnen bereits von unseren Kollegen schriftlich mitgeteilt wurde, dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben darüber erteilen, von welcher Person der Gutschein umgetauscht wurde. Wenn Sie von einer unrechtmäßigen Nutzung Ihres Gutscheins ausgehen, bitten wir Sie, den betreffenden Sachverhalt zur Anzeige bei der örtlichen Polizei zu bringen. Im Anschluss wird sich die Polizei mit dem dazugehörigen Aktenzeichen an uns wenden und wir können eine entsprechende Auskunft erteilen. Es tut uns leid, dass wir Ihnen bezüglich Ihres Anliegens keine andere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team
Abzocke!
Beschwerde ist noch nicht gelöst