Durch Procter & Gamble endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 142 Views | 07.04.2021 | 16:29 Uhr
geschrieben von M. Scherr

Procter & Gamble (Schwalbach am Taunus)

Ariel kostenlos testen

Bestell-/Kundennummer: AGTSD-4162

Ich habe Anfang Dezember 2020 an der Aktion Ariel kostenlos testen teilgenommen obwohl ich schon bedenken hatte hinsichtlich des Aufwandes.

SCHLAGWORTE

Procter & Gamble hat versprochen, den Kaufpreis für ein Ariel Produkt zu erstatten (€ 3,87). Zunächst gab es auf der einschlägigen Website ein Problem, dass man den Rechnungsbeleg nicht hochladen konnte. Einige Tage später ging es. Als ich Ende März 2021 noch immer keine Erstattung erhalten habe, habe ich nachgehakt.

Zunächst wurde mir mitgeteilt, dass der von mir hochgeladene Kassenbeleg überbelichtet und daher nicht lesbar wäre.

Procter & Gamble gibt damit zwar zu, den Erstattungsantrag vorliegen zu haben, behauptet aber, den Kassenbon nicht lesen zu können. Ich habe das Original PDF erneut an Procter & Gamble versendet. Von einer Überbelichtung keine Spur.

Daraufhin erhalte ich eine E-Mail, worin mir mitgeteilt wird, dass ich keinen Scan, sondern ein Foto einreichen soll.

Procter & Gamble verlangt also von mir vier Monate nach Stellung des Erstattungsantrags, dass ich den Kassenbeleg noch in meinen Unterlagen habe.

Ich meide künftig Procter & Gamble Produkte, wie der Teufel das Weihwasser.

Bei mir war die Werbung absolut kontraproduktiv.

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Meine Forderung an Procter & Gamble: Rückmeldung.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


14.04.2021 | 17:42
von M. Scherr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zuletzt hat procter & gamble frech behauptet: "Eine automatische Absage-E-Mail mit einem Link für ein neues Foto wurde Ihnen am 09.12 direkt nach der Ablehnung Ihrer Teilnahme geschickt. Da kein neues Foto mithilfe dieses Links hochgeladen worden ist und Sie jetzt uns auch kein Foto schicken können, sind uns die Hände leider gebunden".
eine solche e-mail habe ich nie bekommen. zwischenzeitlich wurde doch behauptet, der beleg wäre extrem überbelichtet, nur um später zu behaupten, dass ein scan nicht zulässig wäre.


28.04.2021 | 21:07
von M. Scherr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich ist die sache erledigt. von procter & gamble kommt wohl auch nix mehr


19.05.2021 | 23:39
von M. Scherr endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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