Durch GOSCH Verwaltungs endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 525 Views | 15.04.2021 | 10:59 Uhr
geschrieben von Hans-Joachim Geuenich

GOSCH Verwaltungs GmbH & Co. KG (List)

Restaurantzutritt verweigert

Gosch am Kliff in Wenningstedt auf Sylt.

Am vergangenen Dienstag, 13.04. gegen 15 Uhr 30 wollte ich mit meiner Frau zum Abschluss eines Strandspaziergangs auf Sylt bei Gosch in Wenningstedt einkehren. Der Empfang fragte mich nach meinem Handy und meiner Luca App, ich habe den QR Code dann vorzeigen wollen; dabei stellte sich heraus, dass meiner Frau mangels mitgeführtem Mobiltelefon / LucaApp der Zutritt verweigert werden sollte! Es entstand der sehr unerfreuliche Eindruck, dass dem Personal/ (evtl. sogar der Geschäftsleitung?) der manuelle (schriftliche) Aufwand wie zuvor per Liste alternativ jetzt zu hoch wird, es wurde keine Alternative angeboten. Geht man so mit Stammkunden um? Eine absolut „unterirdische“ Arroganz, die sich dort bereitzumachen scheint. Vielen Dank, demnächst nicht wieder!

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Meine Forderung an GOSCH Verwaltungs GmbH & Co. KG: Diskriminierung sofort einstellen, manuelle Listen wieder auslegen für Kunden ohne Handy.


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Kommentare und Trackbacks (4)


15.04.2021 | 21:28
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Die Benutzung der App ist verpflichtend. Und damit ist alles dazu gesagt. Ihren Forderungen kann und wird man nicht entsprechen.

16.04.2021 | 09:36
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Eine Nutzungspflicht ist äußerst unwahrscheinlich, auch die staatliche Corona-Warn-App ist freiwillig. Aber es ist denkbar, dass sich Wirte oder Veranstalter auf ihr Hausrecht berufen und eine Nutzung der App verlangen. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW regelt, dass auch die Datenerfassung auf Papier möglich sein muss. Geschäftsleute mit "Luca"-App können also allenfalls ihre Kunden bitten, die Daten darin erfassen zu dürfen.

Nun ist Sylt zugegebenermaßen nicht NRW. Aber keine App ist bis dato verpflichtend und auch andere Bundesländer schließen Datenerfassungen auf Papier nicht explizit aus.

Inwiefern das "Hausrecht" gestattet, Personenkreise ohne die technischen Möglichkeiten auszuschließen, bliebe dann ja sowieso zu klären.

30.04.2021 | 13:38
von Hans-Joachim Geuenich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch eine Benachrichtigung über die eigene Homepage von Jürgen Gosch bisher keine Antwort


16.05.2021 | 10:50
von Hans-Joachim Geuenich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt keinerlei Reaktion von Gosch….




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