41 Views | 15.04.2021 | 18:40 Uhr
geschrieben von A. H.

Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB (Berlin)

Beschwerden zu Rechtsgrundlagen

Allg. Rechtsgrundlagen in Frage zu stellen.

Die "GEZ" hat den Namen geändert aber nicht die Überheblichkeit - ein Benehmen, als ob es sich um eine Behörde mit höherer Befugnis handelte, und ein Ton, der geeignet wäre, Menschen, die sich nicht so gut auskennen, einzuschüchtern.

1.) Beitragserhebung im drei Monatsrhythmus: Viele Beitragszahler die unterhalb der Armutsgrenze, aber knapp oberhalb von ALGII liegen können wegen Überziehungsgrenzen nur monatliche Zahlungen leisten. Darauf ist in der Rechtsgrundlage, auf die sich diese Institution beruft nicht Rücksicht genommen. Angeblich seien Ausnahmen nicht möglich. Das wird bezweifelt.

2.) Die Bearbeitungsdauer von Schreiben ist so elend lange, dass in der Zwischenzeit evtl. Rückstände aufgelaufen sind, für die Säumniszuschläge erhoben werden.

3.) Es wird dringen Zeit, dass die Rechtsgrundlagen an die Lebenswirklichkeiten angepasst und gerechter gestaltet werden: Ein armer Single-Haushalt zahlt genauso viel wie ein reicher 6-Personen-Haushalt.

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Meine Forderung an Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB: Änderung der Rechtsgrundlagen für Rundfunkbeitrag, individuelle und vollständige Beantwortung von Schreiben, Änderung im Gehabe.


 
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