227 Views | 23.04.2021 | 14:51 Uhr
geschrieben von Claudia Senger

Tchibo GmbH (Hamburg)

Mahnungen trotz Lasteinzug

Bestell-/Kundennummer: Ticket# 8018667153

Bei der ersten Bestellung hat es geklappt. Der Betrag wurde von meinem Konto abgebucht.

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Doch schon bei der zweiten Bestellung erinnerte sich Tchibo offenbar nicht mehr daran, dass wir vereinbart hatten, ich würde zukünftig per Lastschriftverfahren bezahlen. Obwohl man den Betrag einfach von meinem Konto hätte abbuchen können, erhielt ich fortlaufend Mahnungen.

Ein erster Hotline-Anruf ergab, man können diese getrost ignorieren, da ja ein Lasteinzugsmandat vorliege.

Also habe ich fleißig ignoriert. Bis es mir dann doch zu bunt wurde, denn mittlerweile möchte ein Inkasso-Unternehmen an der Inkompetenz von Tchibo mitverdienen.

Tchibo steht aber nach wie vor auf dem Standpunkt, die Lasteinzugsvereinbarung würde nur für meine erste Bestellung gelten.

Selten eine so dumme Ausrede für eine chaotische Buchhaltung gehört.

Da fragt man sich natürlich, wieso Neukunden überhaupt für den Lasteinzug geködert werden.

Unverschämte Geschäftspraktiken. Ich habe den Fall auch dem Verbraucherschutz gemeldet.

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Meine Forderung an Tchibo GmbH: Lasteinzug des Rechnungsbetrags und Einstellung des Mahn-/Inkassoverfahrens.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


24.04.2021 | 07:58
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Der Firma steht es immer frei den Zahlungsmodus, auch zwischen den einzelnen Bestellungen zu ändern, da sich im Laufe der Zeit auch das Kunden-Parameter ändern kann (z. B. Verschlechterung des Schufa-Scores).
In Ihrem Fall ist es aber unverständlich, warum man Ihnen persönlich sagt Sie sollen alle Mahnungen ignorieren und man den offenen Betrag dann doch nicht mit Lastschrift einzieht.
Da hat die linke Hand, wie so oft, Probleme mit der rechten.



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