Durch coeo Inkasso endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 144 Views | 06.05.2021 | 11:50 Uhr
geschrieben von Diana Hempel

coeo Inkasso GmbH (Dormagen)

Incasso-Forderung des Stromanbieters Vattenfall falsch!

Bestell-/Kundennummer: 5775030550-0

Unberechtigte Forderung mit offensichtlich falscher Zustelladresse, keine Rechnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten. Inkasso ermittelte meine Adresse und fordert nun 209,02 €.

Ich habe bis zum 08.04.2021 keine Forderung erhalten und jetzt einen so hohen Betrag nachzahlen soll.

SCHLAGWORTE

Da ich an der angegebenen Adresse nicht gewohnt habe und mich dort nie angemeldet habe, bin ich mit dem Stromunternehmen keinen Vertrag eingegangen. Der Vertragspartner von Vattenfall ist der Vermieter, nicht ich.

Ich habe mich weder bei Vattenfall an- noch abgemeldet, an der angegebenen Adresse nicht gewohnt.

Ich habe um Information gebeten und man hat mir eine Rechnung gesendet mit Aufschlüsselung der Gebühren, jedoch nicht das, worum ich bat, den Vollstreckungsbescheid und die Zustellungsurkunde.

Es ist klar, dass coeo nicht nachweisen kann, dass ich eine Forderung erhalten habe, weil sie mir nicht zugestellt wurde, da ich seit vielen Jahren an meiner aktuellen Adresse lebe und da polizeilich gemeldet bin. Stattdessen hat man ein Verfahren eingeleitet und Zinsen angesetzt.

Vollkommen weltfremde Vorstellungen. Ich bin sehr empört über die Vorgehensweise. Ich weiß, dass die Forderung unberechtigt ist, da ich mit Vattenfall keinen Vertrag eingegangen bin, habe ich keine Rechnung erwartet und auch nicht erhalten. Der Vermieter wäre der korrekte Ansprechpartner.

Die Rechnungen des Vermieters habe ich alle gezahlt. Ich weigere mich, diesen Sachverhalt zu akzeptieren und die Vollstreckung aufgebürdet zu bekommen.

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Meine Forderung an coeo Inkasso GmbH: Ich fordere eine faire Lösung oder einen Kompromiss.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.05.2021 | 15:22
von Diana Hempel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
Ich habe bisher nichts Schriftliches erhalten, aber ich selbst habe nach 2 Wochen angerufen und nachgefragt. Es hätte sich erledigt für mich, ich würde das aber auch Schriftlich bekommen, leider ist das bereits 4 Wochen her. Ich warte zunächst ab, es bleibt mir ja nichts übrig.
Schufaeintrag ist nicht erfolgt. Sollte das geschehen, werde ich eine Strafanzeige stellen, da der Vollstreckungsbescheid nicht mit meinen Daten übereinstimmt.
Einen Rechtsanwalt möchte ich auch nicht bezahlen.

VG D. Hempel


17.06.2021 | 16:48
von Diana Hempel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat mir per Telefon zugesichesichert, dass es sich gelöst hätte, aber ich habe bisher immer noch nichts Schriftliches erhalten. Ich habe selbst angerufen.




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