Von Kaufland e-commerce beantwortete Beschwerde. | 403 Views | 25.05.2021 | 19:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3368541

Kaufland e-commerce GmbH (Neckarsulm)

Kindeswohlverletzung im Kaufland Horb

Mein Kind wurde am 7.5.2021 von der Infokraft am Arm grob angefasst, geschüttelt & grob angeschnauzt

Ich war am 07.05.2021 mit meinen Sohn im Kaufland Horb zum einkaufen.

SCHLAGWORTE

Mein Sohn hatte seinen Roller dabei, weil wir nach Horb gelaufen sind und er da mit seinen Roller fahren wollte. Wir wollten seinen Roller an der Information abgeben, aber diese war wieder mal nicht besetzt. Wir haben auch erst kurz gewartet, aber als keiner kam und auch niemand zu sehen war, habe ich zu meinen Sohn gesagt, dass er dann den Roller mit rein nehmen soll, aber das er ihn nur schieben darf. Das tat er auch beim rein laufen.

Ich habe dann hinter der Information in der Obstabteilung bei den Beeren geschaut, weil ich Erdbeeren kaufen wollte und mein Sohn stand hinter mir. Als in der Theke keine Erdbeeren mehr waren, sah ich ein kleines Stück daneben, dass eine Zweitplazierung mit Erdbeeren aufgebaut war und ich bin dorthin gegangen. Mein Sohn folgte mir. Eine Schale Erdbeeren war noch da, der Rest war leider schon weg. Von dieser letzten Schale war der Deckel ab. Dieser lag daneben. Ich habe geschaut, ob die Erdbeeren noch in Ordnung sind, wären sie das gewesen, hätte ich sie auch mitgenommen.

Ich bin dann wieder zurück zur Beerentheke gegangen und mein Sohn folgte mir erneut. Scheinbar muss er dann wahrscheinlich mit dem Roller gefahren sein. Ich habe das leider nicht gesehen, sonst hätte ich ihn auch gesagt, dass man das nicht darf. Ich sah auf einmal nur, wie die Mitarbeiterin gerade zur Info kam und meinen Sohn auf einmal ganz doll am Arm packte, ihn schüttelte und ihn ganz derb anschnauzte. Ich war völlig perplex und sagte ihr, dass man das auch ordentlich sagen kann und nicht das Kind hier so angehen kann. Aber sie hat mich gar nicht beachtet.

Ein anderer Mann hat das auch gesehen und mir auch Recht gegeben und hat nur mit dem Kopf geschüttelt. Wenn sie meinen Sohn ganz normal ermahnt und ihm ordentlich gesagt hätte, das man im Laden nicht mit dem Roller fahren darf, wäre das völlig okay gewesen. Da hätte ich auch nichts einzuwenden gehabt. Das wäre völlig in Ordnung gewesen. Sie muss ja auch die Leute darauf hinweisen, wenn jemand etwas Unrechtes tut. Ich hätte das auch getan, wenn ich da angestellt wäre. Aber es kann nicht sein, dass eine fremde Person meinen Sohn so grob anpackt und ihn so angeht.

Er war dann ganz ängstlich und eingeschüchtert. Es tat ihm auch sehr weh, obwohl er an diesen Tag einen dickeren Pulli und eine dickere Jacke an hatte, weil es kalt war und regnete. Da kann man sich ja vorstellen, wie fest sie ihn angepackt haben muss. Er hat zwar dann den Roller schön brav geschoben, so wie es sich gehört, aber das ist einfach keine Art und Weise. So etwas darf generell nie passieren und keiner hat das Recht mit einen Kind so umzugehen! Wenn ich mit meinen Kind mal schimpfen muss, dann löse ich es auf eine andere Art und Weise, aber nicht so!

Das, was da passiert ist, ist schon eine Straftat! Das ist Kindeswohlverletzung! Noramaler weise sollte ich ich gegen diese Frau Anzeige erstatten, aber ich habe mich erstmal an das Kundenmanagement in Neckarsulm gewandt. Aber da kam noch nicht mal eine Entschuldigung. Es kam da heute nur eine lapidare Antwort, dass dies nach Horb weiter geleitet wurde und sich mit mir eine Führungskraft telefonisch in Verbindung setzen möchte. Das war es.

Für mich ist das völlig unzureichend und es ist denen auch völlig egal, was da passiert ist.

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Meine Forderung an Kaufland e-commerce GmbH: Klärung des Vorfalls, Angestellte sollte zur Verantwortung gezogen werden mit entsprechenden Konsequenzen, Entschuldigung bei meinen Kind.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
05.07.2021 | 13:02
Firmen-Antwort von: Kaufland e-commerce GmbH
Abteilung: Kundenmanagement

Sehr geehrter Kaufland Kunde,

Ihren Beitrag haben wir gelesen.

Damit wir uns persönlich um Ihr Anliegen kümmern können, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten. Unter der kostenfreien Rufnummer 08 00 / 1 52 83 52 stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 19.00 Uhr zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular (m.kaufland.de/hlio4) ausfüllen oder eine E-Mail an kundenmanagement spider monkey kaufland.de schreiben.

Schon jetzt vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Kundenmanagement DE

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.07.2021 | 14:55
von ReclaBoxler-3368541 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe, bevor ich die Beschwerde hier auf Reclabox veröffentlicht habe, mich ans Kundenmanagement vom Kaufland gewendet. Da aber dies lapidar abgewiesen wurde, habe ich es dann hier veröffentlicht. Deswegen ist diese Antwort hier, die nach Ewigkeit vom Kaufland endlich mal an kam, völlig unzureichend. Kindeswohlverletzung ist ein schlimmes vergehen, was geahndet werden muss, deswegen reicht diese Antwort hier überhaupt nicht aus.


29.07.2021 | 17:06
von ReclaBoxler-3368541 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bei mir noch niemand gemeldet. Wenn nicht bald eine Lösung gefunden wird, werde ich die Angestellte vom Kaufland, wegen Kindesmisshandlung, polizeilich anzeigen.


19.08.2021 | 21:29
von ReclaBoxler-3368541 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam immer noch zu keiner Lösung. Da dies das Unternehmen gar nicht an einer Lösung interessiert, stelle ich Strafanzeige gegen die Verkäuferin. Das ist schon ein schwerwiegender Delikt und so etwas muss bestraft werden. Das geht gar nicht! Das ist Kindesmisshandlung und dann geht der Fall eben vor Gericht.




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