notebooksbilliger.de AG (Sarstedt)
Defektes Handy wird nicht getauscht bzw. Instand gesetzt
Bestell-/Kundennummer: 8852230
Heute haben wir das reklamierte Handy zurück bekommen.
Die Begründung: "Bei dem vorliegenden Gerät handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, der durch Fremdeinwirkung verursacht wurde. Die Instandsetzung würde den derzeit aktuellen Neupreis übersteigen" werden wir definitiv aus folgenden Gründen nicht akzeptieren.
1. Kein sichtbarer Schaden vorhanden.
2. Keine Begründung, welcher Schaden tatsächlich vorliegt.
3. Die gesetzliche Gewährleistung, auf die sie in Ihrer AGB hinweisen, beträgt 2 Jahre. Diese sind nicht vorbei.
4. Bitte beweisen Sie uns, dass der angebliche Schaden durch uns verursacht wurde.
5. Wenn die Instandsetzung den aktuellen Neupreis übersteigt, stellen Sie uns ein neues Handy zur Verfügung.
Wir geben Ihnen Zeit bis nächste Woche, Freitag, 18. Juni 2021, die Angelegenheit zu regeln.
15.06.2021 | 09:20
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrte Damen und Herren,
es tut uns leid das Sie mit dem Reklamationsprozess sowie der Absage hierzu nicht Einverstanden sind.
Leider kann hier keine Bearbeitung im Rahmen der Garantie/Gewährleistung stattfinden. Ihr Handy weist eine Beschädigung durch Fremdeinwirkung auf.
Laut vorliegenden Fotomaterial ist Ihr Gerät gebogen, daher kann Ihr beschriebender Fehler nicht behandelt werden um hier das Gerät in Gänze zu erneuern. Dieser Prozess würde und wird die Kosten des Neugeräte Preises übersteigen. Aus diesem Grund bekamen Sie die Meldung "Totalschaden"
Wir als Händler gewähren unseren Kunden die 24 monatige Gewährleistung. Voraussetzung für einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung ist, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang bestand. Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Herstellergarantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann entsprechend auch nur von diesem eingefordert werden.
Bei einer Nachbesserung durch den Herstellerservice im Rahmen der Herstellergarantie ist es in der Regel unerheblich warum ein Mangel am Gerät auftritt, vorausgesetzt es handelt sich um einen Mangel innerhalb der Garantiebedingungen des Herstellers (z. B. keine mechanische Beschädigung auf Grund einer Fremdeinwirkung).
Diesbezüglich lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis darüber zukommen, dass die von Ihnen angegebenen Mängel bereits bei Erhalt des Gerätes vorgelegen haben. Die Art und Weise des zu erbringenden Nachweises obliegt Ihnen, beachten Sie jedoch bitte, dass dieser eindeutig beleg-, überprüf-, und verifizierbar sein muss.
Sobald uns ein entsprechender Nachweis vorliegt werden wir diesen Prüfen und können im Anschluss alle weiteren Schritte für Sie einleiten.
Unsererseits kann hier keine weitere Handlung stattfinden. Das Gerät haben Sie zu Ihrer Entlastung zurück erhalten. Ob hier Ggf. eine andere Firma die Sie separat beauftragen, die Reperatur übernimmt lässt sich für uns nicht beurteilen.
Ihrer Forderung bezüglich eines neuen Handy lehnen wir ab. Auch ein Tausch oder ähnliches ist hier ausgeschlossen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Das Handy ist weder verbogen noch weißt es sonstige sichtbare Mängel auf.
Notebooksbilliger.de macht auf uns nicht im geringsten einen seriösen Eindruck, da sofort auf die leider nach sechs Monaten vorhandene Beweislastumkehr verwiesen wird und falsche, nicht nachvollziehbare Gründe für die Beschädigung aufgeführt werden. Wer so kalkuliert und seine Kunden nach 6 Monaten im Regen stehen lässt wird immer billiger als seine seriösen Wettbewerber sein. Fazit: NIE WIEDER!
Auf Grund dessen können wir unsere Beschwerde ganz und gar nicht als gelöst betrachten. Leider lesen wir nun nach Recherchen im Netz, dass dies wohl eine dauerhafte Masche von Notebooksbilliger.de ist. Angeblich liegen Fotos vor die einen Schaden dokumentieren, der aber nicht vorliegt.
Sehr geehrte Frau Lang,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie teilen uns mit das die Beschädigung für Sie nicht nachvollziehbar sei.
Aus diesem Grund habe ich Ihnen soeben das entsprechende Foto via Mail zukommen lassen.
Auf diesem sollte ersichtlich sein warum hier von Fremdeinwirkung gesprochen wird.
Ein verbogenes Handy, und sei es nur leicht verbogen, lässt keine Reklamation im Rahmen der Gewährleistung/Garantie zu.
Vermutlich besteht Ihr Lade und Abschaltproblem entsprechend dadurch.
Bei weiteren Fragen antworten Sie bitte auf diese Nachricht.