Durch Park & Control PAC gelöste Beschwerde. | 371 Views | 23.06.2021 | 21:30 Uhr
geschrieben von Sevda Dispinar

Park & Control PAC GmbH (Stuttgart-Vaihingen)

Abzocke trotz Beweise

Bestell-/Kundennummer: 32544918

Warum unternimmt der Staat dagegen nichts?

Am 29.05.2021 war ich kurz um etwas für den Abend im Garten Einkaufen im Supermarkt in Mainz.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 227182 thumb
1 Bild

Kurz davor war ich beim LIDL Markt in der Nähe, da diese einen bestimmten Produkt nicht anbieten war ich im anderem Markt schnell noch was zu holen. Mein erster Einkauf im LIDL war um 11:43 h und anschließend beim Nokta Markt (Kassenzettel 11:58 h) dieser aber in einer anderen Straße sich befindet um ca. 11:55 h. Nachdem ich im Markt den Artikel gekauft habe um ca. 12 h kamm ich an meinem Fahrzeug wo ich dann einen gelben Zettel bemerkt habe. Da stand drauf das um 11:57 h an meinem Fahrzeug angebracht wurde. Natürlich habe ich die Person nicht finden können der dieses eingebracht hat.
Im Markt habe ich an der Kasse nachgefragt und man sagte mir dass dies neu wäre und man einen Parkschild ins Auto anbringen muss, was ich vorher leider nicht wusste, da ich auch dort selten einkaufe. Der Verkäufer sagte mir dass die Person draußen sei und ich es ihm zeigen soll dass ich Kunde dort war und wirklich kurz mich aufgehalten habe (Kassenzettel als Beweis).

SCHLAGWORTE

Dieser bat mich dass ich an die Firma ein Schreiben schicken soll um dies zu klären da er selber nichts unternehmen kann, aber ich hätte ja Beweise und das mit Rechtens. Am Selben Tag schrieb ich die Firma Park & Control mit Einschreiben an und bat um Löschung des Falles, da ich kein Fremdparker war hiermit Beweise vorlege dass ich Kunde war. Die Park & Control haben alles zurückgewiesen. Ich habe telefonisch es probiert, ich habe eine Mitarbeiterin gerade noch erwischt da wirklich nach mehreren anrufen keiner drangegangen war. Ich habe es so geschildert wie hier auch. Sie konnte alles gut verstehen und nachvollziehen. Sie bat mich dies an das Kundencenter oder Service dies zu melden, da sie keine macht hätte dies weiterzugeben. Aber sie hat mir es versprochen dass sie eine Nachricht intern hinterlassen werde und um n bitten würde.

Seit diesem Tag schreibe ich diese Park & Control fast jeden Tag an um dies zu lösen. Diese leugnen alles ab und geben mir immer wieder einen Datum wo ich die 30 Euro bis dahin überweisen soll. Letztendlich habe ich heute noch diese Nachricht erhalten, wo steht:

Wir bitten Sie erneut, die fällige Gesamtforderung in Höhe von 30,00 € bis spätestens eingehend zum 21.06.2021 auf das nachfolgend genannte Bankkonto, unter Angabe der Vorgangsnummer und des Kfz-Kennzeichens im Verwendungszweck, zu bezahlen.

Ich bitte sie daher mir zu helfen. Ich werde keine 30 Euro an diese Firma überweisen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Park & Control PAC GmbH: 30 Euro.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


24.06.2021 | 09:08
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Hatte ich auch einmal beim Einkauf in Deutschland. Diese Rechnung kannst Du in den Müll werfen. 1. ist der Preis von 30. - nicht gerechtfertigt, 2. hast Du keinen Vertrag mit dieser Firma, 3. Kannst Du den rechtmässigen Aufenthalt auf dem Parkplatz des Händlers belegen mittel Einkaufsbon. Bekam eine Mahnung in die Schweiz, schaltete meinen Anwalt ein und es gab keine weiteren Briefe. Die Händler engagieren solche dubiosen Firmen, die ihnen die Parkplätze freihalten, alles gut und Recht, aber das Ganze ist höchst unseriös! Hier gibt es einschlägige Urteile!

24.06.2021 | 12:16
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Nein, Hr. Meier da irren Sie sich. Das man die Parkstrafe bei Ihnen nicht eingefordert hat, liegt daran das Sie in einem Nicht EU-Land leben, und deshalb eine Vollstreckung den finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht gerechtfertigt hätte. Bei einem privaten Parkplatz gelten die Einstellbedingungen, die natürlich gut sichtbar vorhanden sein müssen. Dies sind sie auch meistens. Verständlich nachzulesen ist dies alles auf den online Seiten des ADAC. Privater Parkplatz, die Einstellbedingungen sind bei der Benutzung bindend. Die "einschlägigen Urteile" betreffen andere Sachverhalte als das reine Parken. Die AGB der Parküberwachungsfirmen sind so gut wie rechtssicher, das sind doch keine Anfänger. Zudem überrascht es mich immer wieder, das die Parkscheibenpflicht auf Kundenparkplätzen nach über einem Jahrzehnt immer noch nicht beim Kunden angekommen ist.

24.06.2021 | 20:45
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
R. Ha, Ihre Aussage stimmt nur zum Teil und zum Teil hat der Stefan Maier schon recht. Nicht jede Vertragsstrafe ist rechtmäßig.In einem Fall musste eine Frau neben leider legalen 30 noch zusätzlich 10,- € bezahlen, weil bei ihren Kleinbus die HU bzw. der TÜV abgelaufen war, das kam mal im Fernsehen. Ein Anwalt hat dann gesagt, das eine Vertragsstrafe wegen abgelaufenem TÜV nicht rechtes ist und daher auch nicht bezahlt werden muss.

Bei mir wollte eine Parküberwachungsfirma auch von mir Geld haben, weil ich auf dem Parkplatzgelände nach Ansicht eines Aufsicht habenden Mitarbeiters zu schnell gefahren bin, in dem Schreiben wurde der §3 der StVO erwähnt und nannte als Grundlage das auf dem Gelände gem. AGB die StVO gelte. Ich habe die Zahlungsaufforderung widersprochen mit dem Verweis, das allenfalls nur die Polizei oder das Ordnungsamt StVO-Verstöße ahnden dürfen habe aber von denen nichts mehr gehört.

Denn die StVO ist ein Gesetz und Gesetzesverstöße darf nur der Staat sanktionieren und nicht irgendein Privattier, die Parküberwachungsfirma kann allerhöchstes einen Verkehrssünder anzeigen.

25.06.2021 | 08:31
von R. Ha. | Regelverstoß melden
 spider monkey S. Heinzelmann: Zu ihrem ersten Absatz; Selbstverständlich darf eine Parkraumüberwachungsfirma keine Strafe wegen TÜV u. ä. der StVO nach Vergehen
ahnden. Dies obliegt nur dem Staat, bzw. seinen Organen. Dieses steht doch außer Frage. Gleiches gilt für Absatz zwei bei zu schnellem fahren.
Sie verwechseln eindeutig Vergehen im öffentlichen Bereich wo die StVO gilt mit Privatgrund wo die Einstellbedingungen gelten. Genau so ist es in privaten Parkhäusern, da gibt es auch klare Regeln wie wir alle wissen.
Nochmals: ADAConline-"Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz".
Zur Vermeidung der Vertragsstrafe: Am besten den Kassenbon bei der Parkraumüberwachungsfirma zeitnah vorlegen mit Bitte um Kulanz.

02.07.2021 | 12:58
von Sevda Dispinar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
ich habe bereits die 30 Euro zwar überwiesen. Da diese mir mit Inkasso oder Mahngebühren auf gut Deutsch gedroht! haben.
Ich bleibe auf jedem Fall dran. Diese und so ähnliche Unternehmen sind für mich Abzocker. Die Mitarbeiter wissen wer dort einkauft und kurz parkt, aber sie denken nur an das eine GELD! Ich habe einen Mitarbeiter von Park Control beobachtet und sehen können das die abwarten bis einer im Markt ist und dann geht es sofort zum Strafzettel und an die Windschutzscheibe. Alles nur Sche. e und ABZOCKE.


02.07.2021 | 14:10
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
 spider monkey sevda dispinar: Sie hätten Widerspruch einlegen sollen, und danach nichts mehr tun. Auf keinen Fall zahlen. Natürlich ist das Abzocke, und die rechnen damit, dass die Leute einknicken. Aber ich bin sicher, es gibt ein nächstes Mal, für aktiven Widerstand.
P. S. die reagieren nicht, es ist sinnlos bei Nötigern und Wegelagerern an "Verständnis" zu appellieren. Die brauchen harten Gegenwind!

16.07.2021 | 16:41
von Sevda Dispinar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöst wurde dies durch mein Rechtsschutz, die mir das Geld zur Verfügung gestellt haben. Die haben gesagt, das es sinnlos wäre! für solch einen geringen Betrag einen Anwalt einzusetzen. Daher habe ich die 30 Euro überwiesen ohne lust.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!