131 Views | 24.06.2021 | 22:07 Uhr
geschrieben von Holger Köster
Es kann nicht sein, dass bei der Kupplung (defekt nach ca. 16.000 km) eines Neuwagens (mit Garantie bis 2024) - egal, ob Verschleißteil oder nicht - keine Garantie-Abwicklung erfolgt.
Stattdessen wird dem Fahrer falsche Fahrweise vorgeworfen! Da kann man nur mit dem Kopf schütteln!
Meine Forderung an Ford-Werke GmbH:
Garantie Anrechnung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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