Durch Media Markt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 526 Views | 27.06.2021 | 19:57 Uhr
geschrieben von Andreas Bach

Media Markt (Ingolstadt)

100 Prozent Abzug des Kaufpreises für einen Drucker

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 118744678

Media Markt verweigert Rücknahme eines online gekauften Druckers wegen Benutzung, fehlender Originalverpackung und fehlender Bedienungsanleitung

Am 31.05.2021 bestellte ich den Epson Eco Tank ET-2720 Tintenstrahl-Multifunktions-Drucker.

SCHLAGWORTE

Dieser wurde mir am 04.06.2021 zugestellt.

Nachdem der Drucker konfiguriert und eingerichtet war, wollte ich die verschiedenen Funktionen testen. Hierbei stellte ich fest, dass der Drucker keine Duplex-Funktion hat. Dies war beim Kauf nicht sofort ersichtlich, da in der Produktbeschreibung von "manueller Duplex-Funktion" die Rede war. Ich ging davon aus, dass diese wohl nicht standardmässig voreingestellt ist bzw. manuell aktiviert werden muss. Scheinbar war dem nicht so, denn die manuelle Duplex-Funktion heisst nichts anderes, dass das Blatt von Hand neu und anders herum eingelegt werden muss damit die Rückseite bedruckt werden kann. Da mir dies auf Dauer zu unpraktisch ist, habe ich mich nach ca. 10 Testseiten entschlossen, den Drucker wieder zurück zu geben.

Ich erklärte durch den Rücksendewunsch also meinen Widerruf und gab den Drucker am 06.06.2021 in einer DHL-Filiale zur Rücksendung an die Kundenretoure-Abteilung in den Köln-Arcaden (Köln-Kalk) auf.

Am 15.06.2021 erhielt ich überraschenderweise den Drucker von Media Markt zurückgeschickt. Dem Paket lag mein Einlieferungszettel mit einer handgeschriebenen Mitteilung eines anonymen Media-Markt-Mitarbeiters. Die Mitteilung lautete, dass diese Rücksendung in diesem Zustand leider nicht angenommen werden könne. Die Ware sei bereits in Betrieb genommen und die Patronen eingesetzt worden. Des Weiteren fehle die Bedienungsanleitung und die Originale-Verpackung. Aus diesen Gründen sei die Ware zur Entlastung von Media Markt an mich zurückgesendet worden.

Hierzu möchte ich folgendes anmerken: Ja, ich habe die Ware ausgepackt und in Betrieb genommen. Dass ich dies nicht durfte, ist mir nicht bekannt. Ich weiß, dass Hygieneartikel und versiegelte Tonträger vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen sind. Bei Druckern allerdings ist mir dies nicht bekannt!

Wie soll ich einen Drucker ohne Tinte ausprobieren? Die Tinte ist notwendiger Bestandteil eines Druckers und somit ist ein Ausprobieren eben ohne die Tinte überhaupt nicht möglich! Patronen wurden im Übrigen nicht eingesetzt. Diese sind im Eco-Tank-Drucker ja schon vorab verbaut.

Und ja, die Bedienungsanleitung und die Original Verpackung fehlt. Zum Thema Original Verpackung:

Bei den für Online-Händler vor allem relevanten Fernabsatzverträgen und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gibt es gemäss §312g Abs. 2 Seite 1 BGB einen Katalog mit Ausnahmen, in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht. Beispiele hierfür sind individuell angefertigte Waren (Nr. 1) oder leicht verderbliche Waren (Nr. 2). In Nr. 6 wird ein Ausschluss für den Fall geregelt, dass bei einer versiegelten Verpackung mit Ton-oder Videoaufnahmen oder Computersoftware die Versiegelung entfernt wurde. Diese Versiegelung kann jedoch in der Regel nicht mit der Originalverpackung (meist in Form einer Plastikhülle) gleichgestellt werden. Eine Einschränkung des Widerrufs für Ware, die nicht originalverpackt zurück gesendet wird, ist weder in diesem Katalog noch sonst im Gesetz zu finden.

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Den Hinweis auf die fehlende Betriebsanleitung halte ich für überzogen.

Ich rief sogleich am 15.06.2021 die Filiale in Köln an und schilderte den Vorgang. Die Mitarbeiterin bat um Verzeihung und konnte nicht nachvollziehen, warum die Ware trotz erklärten Widerruf wieder zurückgeschickt wurde. Sie bat mich, eine Filiale in der Nähe aufzusuchen um den Drucker dort persönlich zurückzugeben.

Am 16.06.2021 wollten meine Frau und ich in den Köln-Arcaden das Gerät abgeben. Am Serviceschalter der Online-Ausgabe trugen wir einer Mitarbeiterin unseren Vorgang vor. Sie sagte in einem unfreundlichen Ton, dass auf dem Zettel ja drauf stehen würde, warum die Ware wieder an uns zurückgeschickt wurde.

Dies wollten wir so nicht akzeptieren, weil wir der Meinung waren, dass die genannten Gründe keine Rücknahmeverweigerung darstellen. Ein hinzu gezogener Mitarbeiter erklärte ohne Umschweife, dass er die Annahme so nicht akzeptieren würde. Auf meinen Hinweis der Möglichkeit des Ausprobierens - wie von Media Markt angeboten (O'Text: "auspacken, anfassen, ausprobieren") - ging er überhaupt nicht ein. Die Benutzung des Druckers, die Rücksendung in einer anderen Verpackung, sowie das Fehlen der Betriebsanleitung meinte er nur mit einem Abschlag in Höhe von 100 Prozent (!) des Kaufpreises verrechnen zu können. Letztlich wäre es seiner Meinung nach eine "Kulanzfrage". Außerdem - selbst im Geschäft von Media Markt könne man keinen Drucker ausprobieren. Auch sei an einem solchen Produkt wenig verdient.

Ich glaube, es dürfte deutlich geworden sein, wie verärgert wir über den ganzen Vorgang sind. Wir kamen uns nicht wie Kunden, sondern wie geduldete Bittsteller vor.

Wir erwarten von Media Markt eine ausführliche Stellungnahme und bitten um Klärung des Sachverhalts.

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.06.2021 | 16:07
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Die Frage die sich hier stellt ist ja, ob eine Inbetriebnahme des Druckers über das übliche testen im Laden hinaus geht und ob dies eine Wertminderung der Sache darstellt.

Ein Beispiel: Wenn Sie Schuhe im Laden ausprobieren, werden diese nicht beschmutzt und sehen hinterher noch aus wie neu, bedeutet Sie können diese zum vollem Preis verkaufen.
Bestellen Sie sich Schuhe und laufen eine Testrunde im Wald ist das nicht der Fall, der Widerruf kann verweigert werden.
Ihr Beispiel mit den Tonträgern/Software kommt aus einem anderen Grund nicht zum tragen, da geht es um Produktpiraterie.

Nun haben Sie den Drucker in Betrieb genommen und auch Tinte verbraucht. Dazu die fehlende Anleitung und original Karton. Der Artikel befindet sich ganz eindeutig nicht im Neuzustand. Ob der Widerruf nun komplett verweigert werden kann oder nur anteilig, will ich nicht beschreien, allerdings sehe ich hier eher Mediamarkt im Recht.

Allerdings gehört das "Testdrucken" meines Erachtens nicht zu den Dingen, die man im jeden Laden ausprobieren kann. Jedenfalls würde mein IT-Dienstleister mir umgehend die Kündigung zukommen lassen.

05.07.2021 | 02:05
von Andreas Bach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der gleiche Mitarbeiter über den ich mich beschwert habe, hat meine Reklamation erneut beantwortet.


19.07.2021 | 12:49
von Andreas Bach endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde eine Rücknahme des Gerätes mit einem Wertminderungsabzug in Höhe von 50 EUR angeboten.




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