Durch M-net Telekommunikations gelöste Beschwerde. | 117 Views | 24.06.2021 | 22:25 Uhr
geschrieben von A. Betz

M-net Telekommunikations GmbH (München)

Vertragsübernahme nach Todesfall

Mein Vater war M-net-Kunde.

Da wir im gleichen Haus lebten, lief meine Anschluss auch darüber. Mein Vater ist schon sechs Monate tot, und wir ärgern uns immer noch mit M-net rum.

Um seinen bestehenden Vertrag zu übernehmen, hätte ich einen Erbschein beantragen müssen. Kostet über 100,-- €, wollte ich nicht. Also haben wir gekündigt. Nun bekommen wir weiterhin Post, aber plötzlich mit meinem Namen (schon mal was von Datenschutz gehört?). Ich habe überhaupt keinen Vertrag mit M-net und soll jetzt für die FritzBox 129,-- € zahlen, angeblicher Vertragsbeginn 18.11 2020. Da hat mein Vater noch gelebt und ich habe mit M-net noch gar nicht kommuniziert.

Man hätte auch bei den vielen Telefonaten mal was sagen können, dass wir die FritzBox zurückschicken müssen.

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Meine Forderung an M-net Telekommunikations GmbH: Meine Ruhe vor M-net!


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


02.07.2021 | 07:42
von A. Betz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.07.2021 | 09:07
von A. Betz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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