148 Views | 30.06.2021 | 12:33 Uhr
geschrieben von Hans-Peter Laessing

SB-Möbel Boss (Porta Westfalica)

Verweigerung in Möbel BOSS in 06126 Halle

Am 23.06.21, kurz nach 10:00 Uhr, wurde mir der Zutritt des „SB Möbel BOSS“ verweigert, obwohl ich für alle Beteiligten mein ärztliches Attest sichtbar, welches mich aus gesundheitlichen Gründen von der Tragepflicht eines Mund-, Nasenschutz befreit, gemacht habe.

Ich bin schwerbehindert und mein Facharzt hat mir dieses Attest nicht grundlos verordnet.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt sieht genau diese Ausnahme vor, welche durch die Boss-Mitarbeiter, auf Weisung der Zentrale, so der Tenor des Fachpersonals, „durchgesetzt“ wurde.

Zurzeit lasse ich anwaltlich eine Klage prüfen, meine Damen und Herren von BOSS, auch Sie haben sich an gesetzliche Regelungen zu halten.

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Meine Forderung an SB-Möbel Boss: Keine.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


11.07.2021 | 10:24
von Hans-Peter Laessing noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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