Jochen Schweizer GmbH (München)
Gültigkeit Erlebnisbox nur drei Jahre
Gutschein hat nach drei Jahren die Gültigkeit.
Nachfragen werden abgelehnt. Keinerlei Entgegenkommen. Geld ist nun weg! Warum ist hier keine Kulanz möglich? Dürfen Gutscheine in Deutschland überhaupt ablaufen?
01.07.2021 | 07:20
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben, Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben, dass Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserer AGB sowie im §195BGB. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Gutscheine verlieren nun mal nach drei Jahren ihren Wert. Da kann man nichts machen. Auch muss das Unternehmen nicht kulant sein. Wenn Sie sich beschweren wollen, fangen Sie beim Gesetzgeber an. Das Geld ist somit weg. Hätten Sie mal lieber während der Laufzeit verlängert.
Beschwerde ist gelöst