Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 238 Views | 30.06.2021 | 12:43 Uhr
geschrieben von Simone Stickel

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gültigkeit Erlebnisbox nur drei Jahre

Gutschein hat nach drei Jahren die Gültigkeit.
Nachfragen werden abgelehnt. Keinerlei Entgegenkommen. Geld ist nun weg! Warum ist hier keine Kulanz möglich? Dürfen Gutscheine in Deutschland überhaupt ablaufen?

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Neuer Gutschein über 75 % der Erlebnisbox.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2021 | 07:20
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben, Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben, dass Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserer AGB sowie im §195BGB. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.07.2021 | 22:35
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

Gutscheine verlieren nun mal nach drei Jahren ihren Wert. Da kann man nichts machen. Auch muss das Unternehmen nicht kulant sein. Wenn Sie sich beschweren wollen, fangen Sie beim Gesetzgeber an. Das Geld ist somit weg. Hätten Sie mal lieber während der Laufzeit verlängert.

11.07.2021 | 09:21
von Simone Stickel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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