Durch Kaufland gelöste Beschwerde. | 227 Views | 02.07.2021 | 09:36 Uhr
geschrieben von Sepp Sperr

Kaufland (Neckarsulm)

Kaufland akzeptiert die Gewährleistungsansprüche nicht

Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr. 8000950062

Ich habe mir bei real.de (jetzt kaufland.de) eine Handyhalterung bestellt. Die Handyhalterung war nach weniger als sechs Monaten kaputt. Trotzdem akzeptiert Kaufland die Gewährleistungsansprüche nicht.

Ich habe mir am 21. November 2020 bei real.de (jetzt Kaufland) eine Handyhalterung bestellt.

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Einen Monat später am 21.12.2020 wurde die Handyhalterung geliefert. Ein paar Wochen später habe ich dann die Handyhalterung im Auto eingebaut.

Am 17. Juni 2021 hat sich nun leider der Gel-Saugnapf gelöst, so dass die Handyhalterung nicht mehr verwendet werden konnte. Das habe ich dann auch gleich am 18. Juni bei Kaufland angezeigt und meine Gewährleistungsansprüche gefordert.

Kaufland akzeptierte zunächst nicht, dass ich das Produkt weniger als sechs Monate in Gebrauch hatte, weil ich es ja am 21. November 2020 bestellt hätte. Auf den Hinweis, dass ich das Produkt nachweislich erst am 21. Dezember erhalten habe, sind sie gar nicht eingegangen.

Sie boten mir dann einen Rabatt von zwei EUR an, damit "ich mit ihrem Service zufrieden sein könne". Als ich dann drohte, den Sachverhalt zu veröffentlichen, boten sie mir vier EUR Rabatt an.

Ich schickte ihnen dann auch noch die geforderten Bilder von dem kaputten Produkt. Dann boten sie mir einen Rabatt von 50% oder eine Rücksendung an ("Wenn Sie auf eine Rücksendung bestehen, respektieren wir Ihre Entscheidung und übernehmen diese für Sie").

Als ich dann auf die Rücksendung einging, bekam ich wieder nur einen Rabatt von vier EUR angeboten.

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Meine Forderung an Kaufland: Lieferung einer neuen Handyhalterung, 100% Erstattung des Kaufpreises oder kostenlose Reparatur (einschl. kostenlose Rücksendung).


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.07.2021 | 09:52
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Denken Sie mal daran dass Kaufland nicht Rechtsnachfolger von Real ist. Die machen das aus Kulanz. Gewährleistungsgeber ist nach wie vor Real auch wenn Kaufland in die vorherigen Räume von Real eingezogen ist haben die nichts zu tun mit Ansprüchen gegen Real.

05.07.2021 | 17:24
von R. Ha. | Regelverstoß melden
REAL gibt es aber noch. Sie müssten Ihre Ansprüche bei REAL anmelden Hr. Sperr. Ob dies zielführend ist müssen Sie selbst beurteilen.
Versuch macht Klug. Viel Erfolg.

07.07.2021 | 16:57
von Sepp Sperr gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mittlerweile mein Geld zurückerhalten




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