Durch Robben & Wientjes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 426 Views | 13.07.2021 | 19:29 Uhr
geschrieben von Artur K.

Robben & Wientjes OHG (Berlin)

Kennzeichen-Diebstahl

Bestell-/Kundennummer: 12375872

Da miete ich einen Transporter, Gruppe 5.

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Gegen 18:25 Uhr fahre zu meiner Wohnung, ca. 5 km entfernt, stelle das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz mit Schranken ab, schließe ab und gehe in die Wohnung, um den Autoschlüssel von meinem privaten PKW zu holen. War ich ca. 30 min abwesend, einkaufen.

Angekommen wieder am privaten Parkplatz, stelle ich den PKW ab, neben dem Transporter, will Gurte und decken Umladen. Dabei stellte ich plötzlich fest, dass beide das Transporter-Kennzeichen fehlen.

Informierte die Polizei, fuhr zur Dienststelle, Anzeige aufgenommen und Pannendienst von Robben informiert. Fahrzeug im Anschluss gleich zu Robben gebracht und abgestellt.

Dann kam die Abrechnung für den Transporter: 150,-- Euro für Verlust der Kennzeichen (nicht Diebstahl, wobei polizeilich alles festgestellt wurde), 47,-- Euro Bearbeitungsgebühr, gesamt 197,-- Euro. Für den Diebstahl der Kennzeichen muss ich jetzt aufkommen. Was ist denn das? Kann ja für den Diebstahl nichts!

Summe 197,-- Euro viel zu hoch angesetzt.

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Meine Forderung an Robben & Wientjes OHG: Minderung der Zahlung


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
04.08.2021 | 09:11
Firmen-Antwort von: Robben & Wientjes OHG
Abteilung: Autovermietung

Sehr geehrter Kunde,

bei einem Kennzeichendiebstahl handelt es sich um Diebstahl/Entwendung von Teilen des Fahrzeugs. Das Schadensereignis trat während Ihres Mietzeitraumes ein und ist unstrittig. Diebstahl ist im Rahmen, der im Mietvertrag vereinbarten, Haftungsreduzierung enthalten. Arechnungsgrundlage bildet die vereinbarte Selbstbeteiligung gem. Vertrag. Zur Kalkulation: ein Kennzeichendiebstahl stellt für uns einen wirtschaftlichen Schaden dar. Das Fahrzeug muss ab- und wieder angemeldet werden. Es entstehen uns direkte Kosten durch die Zulassungsbehörde, Kosten für unseren Zulassungsservice, Express- und Portokosten, ggf. für die Verbringung des Fahrzeugs aus öffentlichem Gelände sowie indirekte Kosten. Hierfür gibt es einen Pauschalbetrag den wir Ihnen in Rechnung stellen. Das Handling eines Schadensfalles ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird, gem. allgemeiner Mietbedingungen, im Schadensfall der Miete zugeordnet, bei welcher der Schaden eingetreten ist.

Die Schadensrechnung haben wir nochmals geprüft, die Berechnung erfolgte vertragsgemäß. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne über unseren direkten Kontakt info spider monkey robben-wientjes.de.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie uns gewogen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.07.2021 | 22:07
von Artur K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.08.2021 | 12:40
von Artur K. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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