79 Views | 09.07.2021 | 13:42 Uhr
geschrieben von Ingo Rasch

TICKET ONLINE SOFTWARE GMBH (Hamburg)

Keine Reaktion auf Anfrage / Widerruf von Ticketkauf

Am 12.02.2020 habe ich Eintrittskarten für die Veranstaltung Disneys DIE EISKÖNIGIN in Hamburg für den 31.05.2020 gekauft.

Am 06.10.2020 wurde mir mitgeteilt, dass die Veranstaltung aufgrund der Corona-Krise abgesagt wird.

Ich habe am 13.03.2021 mittels Gutscheinregelung einen neuen Termin gewählt, nachdem die Veranstaltung Wieder buchbar war. Dieser sollte am 11.10.2021 Uhr stattfinden.

Nun wurde mir erneut mitgeteilt, dass auch dieser Termin nicht stattfinden kann. Ich werde in diesem Jahr kein weiteren Termin wahrnehmen können und im nächsten Jahr läuft die Gutscheinregelung aus.

Deswegen fordere ich die Erstattung des gesamten Kaufpreises.

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Meine Forderung an TICKET ONLINE SOFTWARE GMBH: Erstattung des Kaufpreises.


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Kommentare und Trackbacks (2)


16.07.2021 | 11:01
von Ingo Rasch | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich eine Rückmelldung per E-Mail bekommen und über ein Rückgabeformular Gutscheine beantragt, welche ich dann nächstes Jahr auszahlen lassen kann. Nach meiner erster Umbuchung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin (welcher nun auch nicht stattfindet) bekam ich die Meldung, dass nur noch die neuen Online-Tickets gültig sind und die alten Eintrittskarten vernichtet werden können. Nun verlangt Ticketonline das Einsenden der ungültigen, ursprünglichen Tickets in Papierform.

Ich habe darauf hingewiesen und warte nun erneut auf eine Rückmeldung.

30.07.2021 | 16:23
von Ingo Rasch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bin in Kontakt mit dem Kundendienst, jedoch ergebnislos




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