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198 Views | 09.07.2021 | 11:18 Uhr
geschrieben von Werner Wewior
Nachdem im letzten Jahr sich die Sohlen der Ecco Schuhe meiner Frau sich verabschiedet haben, hatte ich jetzt dasselbe Problem: wenig getragene, teure Ecco Schuhe mit Goretex Ausstattung zerbarsten zugleich während des Gehens.
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Scheinbar ist das kein Einzelfall, sondern produktimmanent. Ich lasse in Zukunft die Finger von ecco!
Meine Forderung an ECCO Schuhe GmbH:
Kostenlose Reparatur.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Schuhe werden über einen PU Keil gedämpft, jeder möchte gerne einen Schuh mit Dämpfung kaufen. Über die Jahre verflüchtigen sich die Weichmacher aus dem Material und die Sohle beginnt auseinander zu bröseln, geht ziemlich schnell.
Diese Phänomen tritt nach 5-10 Jahren nach dem Kauf auf. Tatsächlich ist es so, dass bei wenig getragenen Schuhen dieser Prozess begünstigt wird, also eher nach 5 Jahren auftritt.
Sollten sich diese Symptome deutlich schneller als nach 5 Jahren gezeigt haben, hat man ihnen einen überlagerten Schuh verkauft. Leider könnten Sie hier nur innerhalb der Gewährleistung an den Händler heran treten.
Kurzum: Ecco hat ihnen keinen minderwertigen Schuh geliefert. Auch normale Alltagsschuhe unterliegen diesen Alterungsprozess, allerdings besitzt man in der Regel den Schuh nicht lang genug um dieses Phänomen festzustellen.
Es gibt Hersteller, die bieten Ihnen nach diesem Fall eine kostenpflichtige Neubesohlung an. Verlängert das Leben eines Schuhs ungemein :)
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Für mich und meinen Bekanntenkreis, den ich natürlich über die Qualität und mangelnde Kundenfreundlichkeit unterrichtet habe heißt das, Hände weg von ecco Schuhen.
Anders als bei uns läßt sich hier aber vielleicht noch etwas erreichen:
Die Frist für die Sachmängelhaftung des Verkäufers (nicht des Herstellers!) beträgt 2 Jahre ab Kauf- bzw. Übergabedatum. Ist der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, wird vermutet, daß er schon bei Übergabe vorlag - das Gegenteil müßte der Verkäufer beweisen.
Kann er das? Wenn nicht, nicht abwimmeln lassen oder endlos warten, sondern Anwalt fragen!