62 Views | 01.08.2021 | 20:41 Uhr
geschrieben von Bernd KÖHL

Joyn GmbH (München)

Login geht nicht mehr, nur wenn bezahlen aktiviert wird

Zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden. Joyn wirbt aber damit! Er war in § 463 BGB in der alten Fassung zu finden. Aktuell findet er sich nur noch im Mietrecht in § 536 Abs. 2 BGB.

Seit gut zwei Wochen ist das einloggen in Joyn nicht mehr möglich.
Ein kostenloses anschauen von Live-TV ist, entgegen der Werbung damit nicht mehr möglich. Es wird permanent das kostenpflichtige Anmelden präsentiert. Ich halte das für eine Frechheit! Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft- mit der ja geworben wird.

Der Begriff zugesicherte Eigenschaft fehlt seit der Schuldrechtsreform 2001 im Kaufrecht. Er war in § 463 BGB in der alten Fassung zu finden. Aktuell findet er sich nur noch im Mietrecht in § 536 Abs. 2 BGB. Daher ist es nicht mehr zeitgemäß im Kaufrecht von einer zugesicherten Eigenschaft zu sprechen.

Die sollte echt gemahnt mal verklagen. Vielleicht findet sich ja ein Anwalt!

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Meine Forderung an Joyn GmbH: Verklagen wegen Verstoß gegen das BGB.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


02.08.2021 | 15:34
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

weiß nicht wo das Problem liegt. Ich habe mich vor kurzen erst angemeldet, und kann auch alles kostenlos genießen. Natürlich außer die „Premium“-Produkte, die mich sowieso nicht interessieren.

Wenn das Problem ist, dass Sie sich überhaupt anmelden müssen, werden Sie daran nicht vorbei kommen. Ohne Anmeldung, gibt es auch keinen Inhalt. Wer eben „mehr“ möchte, muss dafür zahlen. Gibt es bei anderen Dienstleistern (z. B. Amazon oder Maxdome) auch.



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