0 Views | 03.08.2021 | 11:14 Uhr
geschrieben von Katharina Zierold

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Stockelsdorf)

Nach Gratis-Abo musste ich zahlen

Ein angebliches Gratis-Abo über einen Onlineshop als Dankeschön für die Bestellung entpuppt sich als Jahres-Abo.

Nach der Bestellung bei einem Online-Händler wurde mir als Dankeschön die Autobild kostenfrei angeboten.

SCHLAGWORTE

Enthalten waren drei Zeitschriften, über eine kostenpflichtige Verlängerung stand da nichts und auch nicht darüber, ob und wann ich selber kündigen müsste. Da mich diese Zeitschrift schon länger interessiert hat, griff ich nach kurzer Überlegung zu.

Nach den drei Zeitschriften wurde ich jedoch weiterhin beliefert, was mir damals bereits seltsam vorkam. Ich wendete mich an die Autobild direkt mit der Bitte, dieses Abo zu kündigen. Dort wurde ich an die PVZ verwiesen.

Auch dorthin sendete ich eine Kündigung, welche jedoch aufgrund offener Zahlungen nicht akzeptiert wurde. Ich bat darum, mir den Betrag mitzuteilen, was jedoch nicht geschah.

Einige Zeit später bekam ich Post von einem Inkassounternehmen und musste knapp 200 Euro zahlen, sonst würde man mich verklagen und pfänden.

Aus Angst habe ich dies tatsächlich auch bezahlt.

Dann kam die Bestätigungsmail meiner Kündigung, in der stand, dass ich noch bis April 2022 beliefert werde.

Im Anschluss habe ich eine Sonderkündigung aufgrund eines bevorstehenden Umzuges eingereicht und hoffe, dass ich jetzt endlich aus dieser Abo-Falle entkommen kann.

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Meine Forderung an PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG: Rückerstattung der Kosten, sofortige Beendigung des Abos.


 
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