155 Views | 10.08.2021 | 08:24 Uhr
geschrieben von Michael Ernst

Nestlé Deutschland AG (Frankfurt / Main)

Nepp bei Nescafe Gutschein-Aktion

Bestell-/Kundennummer: Lidl-Transaktions-Nr. 109307

Es ist unglaublich, was man bei der Nescafe-Promoaktion erleben kann.

SCHLAGWORTE

Ich habe am 19.05. bei Lidl in Hagen drei Nescafe-Gläser zu je € 5,99 erworben. Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss man erst online Daten eingeben, bekommt ein Formular zugesandt und muss dieses unterschrieben mit dem Original-Kassenbon an Nestle senden.

Ich habe am selben Abend noch eine Briefmarke im Internet bestellt, per PayPal die 80 Cent bezahlt, und am nächsten Tag den Umschlag in den Briefkasten eingeworfen.

Und was passierte - nichts. Auf eine E-Mail nach vier Wochen bekam ich die Info, es läge noch nichts vor.

Ich habe dann die sechs Wochen Bearbeitungszeit abgewartet und bekam auf eine weitere E-Mail dieselbe Auskunft, es läge nichts vor.

Ich solle die Belege nun noch einmal per E-Mail senden, und ggf., quasi aus Kulanz würde ich den Gutschein doch noch erhalten.

Warum dann erst diese umständliche Art mit dem Briefversand. Um Kunden, die nicht hartnäckig bleiben, den Gutschein vorzuenthalten?

Ich beziehe seit Jahren mein Medikamente von Versandapotheken. Dazu schicke ich im Jahr ca. sechs Rezepte ein. Und seit Jahren ist nicht eines dieser Rezepte verlorengegangen. Nur der Brief an Nestle, wo es um eine Rückerstattung von € 10,-- ging, ist seltsamerweise nicht angekommen.

Ob dieses Verhalten auf Dauer erfolgreich sein wird, kann ich zumindest für meinen Fall ausschließen.

Ich hatte keine Lust mehr, die Unterlagen alle noch einmal rauszusuchen. Dank der Lidl-App habe ich ja die Kopie des Kassenbons, und die drei Gläser Nescafe bei Lidl zurückgeben können.

Die 80 Cent der Briefmarke werde ich verschmerzen und in Zukunft auf den bewussten Kauf von Nestle-Produkten verzichten.

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Meine Forderung an Nestlé Deutschland AG: Verzicht auf Postversand der Unterlagen - spart dem Käufer das Porto und "verloren gehen" können sie auch nicht.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


17.08.2021 | 22:38
von Michael Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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