876 Views | 10.08.2021 | 08:48 Uhr
geschrieben von Siegfried Heinze

Rechtsanwälte Sellmer u. Haasler (Bad Honnef)

Forderung von HDI vor Jahren 100 €, wollen jetzt 844 €

Bestell-/Kundennummer: V-070-845-290-8

Meine Frau hat nach vier Jahren einen Brief von der obengenannten Rechtsanwaltskanzlei bekommen. Es wäre ein Betrag in 7/2017 von 100,13 Euro bei der HDI offen, wie sollen wir das überhaupt nachvollziehen?

Auf jedem Fall fordern die von meiner Frau jetzt 844,74 € mit irgendwelchen gar nicht nachvollziehbaren Sachen. Keine Mahnung zwischendrin erhalten, das kann doch nicht sein.

Mit welchen Mitteln wird hier denn gearbeitet. Die Leute werden regelrecht anscheinend von dieser Kanzlei und der ihrem Auftraggeber HDI ausgenommen.

Eine riesen Sauerei, dass dies der unser Staat zulässt.

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Meine Forderung an Rechtsanwälte Sellmer u. Haasler: Die Forderung steht in keinem Verhältnis zu dem angeblichen Ursprungsbetrag.


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Kommentare und Trackbacks (5)


10.08.2021 | 09:40
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Wenn die Forderung aus 2017 ist, wäre selbige verjährt - es sei denn, ein gerichtlicher Mahnbescheid wäre rechtskrätig geworden. Lehnen Sie die Forderung ab mit dem Hinweis auf Verjährung.
Viel Erfolg.

10.08.2021 | 17:19
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Der Kommentar von. 925 ist schlichtweg falsch. Verjährung tritt auch ein, wenn Mahnungen des Antragstellers oder seiner Vertretung vorgenommen werden. Die Verjährung wird immer noch statt finden. Erst wenn das Gericht eine Mahnung (gerichtlichen Mahnbescheid) ausstellt wird die Verjährung nicht eintreten. In den Vorschriften wird von Mahnung gesprochen, gemeint ist aber immer der gerichtliche Mahnbescheid. Nicht die einfache Mahnung der Gegenseite.
Trotzdem Viel Erfolg dem Beschwerdeführer.

12.08.2021 | 09:41
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Der gestammelte erste Kommentar ist nicht hilfreich gewesen für den Beschwerdeführer, dann wird einfach aus Haufe.de der Kommentar von Frau RA Fuldner abgeschrieben. Hilft genausowenig
Fakt ist doch: vermutlich sind die Forderungen von einer dubiosen Firma aufgekauft worden, im Block meistens, dann wird auch denjeningen Schuldnern, deren Schulden bereits verjährt sind, eingeheizt. Und genau das ist der Fall hier. Erreicht werden soll z. B. durch geringe Teilzahlung oder Ratenplan, die Verjährung zu hemmen und der Aufkäufer hätte sein Ziel erreicht, nämlich die Durchsetzbarkeit seiner gekauften Forderung. Ein Geschäftsprinzip das m. E. verboten gehört- für unseren Beschwerdeführer bedeutet dies, dass er nichts zu tun braucht-den Einschüchterungsversuchen nicht nachgeben. Vor Gericht gehen diese Abzocker eh nicht weil sie wissen, dass alles verjährt ist. Ergo: wenn in der Vergangenheit kein gerichtlicher Mahnbescheid ankam vom ursprünglichen Gläubiger, dann ist die Forderung verjährt. Das ist auch meine ursprüngliche Aussage und auch aus dem Text so zu lesen.
Viel Erfolg!

21.09.2021 | 10:16
von Siegfried Heinze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seither ist kein Schreiben oder sonstiges mehr gekommen.


21.09.2021 | 10:43
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Der Fall wäre somit angeschlossen, das war ein Versuch sie abzuzocken, obwohl die wissen, dass bereits die Verjährung eingetreten ist. Bei manchen klappts halt, der Rest wird zu den Akten gelegt.
Sie brauchen im Moment nichts mehr zu tun.



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