Westfälische Provinzial Versicherung AG (Münster)
Schaden wird nicht reguliert
Bestell-/Kundennummer: Schaden 202103415377
Im vorliegenden Fall bildeten das bei Ihnen versicherte Fahrzeug und der bei der HDI versicherte Anhänger ein Gespann.
Folglich gilt dabei:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2010 geurteilt (Az. IV ZR 279/08), dass bei einer Doppelversicherung im Regelfall bei Unfallverursachung durch das Gespann der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.
Die jeweiligen Haftpflichtversicherungen für den Anhänger und für das Zugfahrzeug treten hier als Gesamtschuldner auf und übernehmen jeweils die Hälfte der Zahlung an den geschädigten Unfallgegner.
Üblicherweise wird die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zur Schadensregulierung in Anspruch genommen. Diese hat jedoch die Möglichkeit, sich die Hälfte des gezahlten Schadensersatzes von der Versicherung des Anhängers zurückzufordern. Im Außenausgleich treten beide Versicherungen als Gesamtschuldner auf. Der Geschädigte kann also bei beiden seine Ansprüche geltend machen.
Somit bitte ich Sie hiermit meinen Schaden zu regulieren.