Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 96 Views | 15.09.2021 | 19:12 Uhr
geschrieben von Ohm

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Wunschgutschein nicht einlösbar

Ich habe einen Wunschgutschein im Wert von 40 € geschenkt bekommen - prima.

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2 Bilder

Ich habe - wie üblich - die Karte herausgetrennt und die Postkarte selbst weggeschmissen. Nun wollte ich ihn einlösen und stelle fest, dass diese Karte völlig wertlos ist! Lediglich der Betrag ist aufgedruckt, der Code steht auf der Postkarte. Was soll denn so was? Wenn man schon eine heraustrennbare Karte herstellt, dann sollte sie doch auch den Zweck einer Gutscheinkarte erfüllen und die notwendigen Informationen zum Einlösen beinhalten!

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: 40 €.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.09.2021 | 12:14
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Customer Service

Lieber Kunde "Ohm",

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir können verstehen, dass es ärgerlich ist, dass Sie die WUNSCHGUTSCHEIN-Karte mit dem Code nicht vorliegen haben.

Die Handhabung der Einlösung ist auf der Grußkarten-Rückseite erklärt.

Der WUNSCHGUTSCHEIN will sich als Komplett-Geschenklösung und Universalgutschein-Geschenk für verschiedene Partner von den Scheckkarten-Lösungen einzelner Partner unterscheiden. Unser Geschenk besteht aus Umschlag und ansprechender Grußkarte. Der scheckkartengroße Werbeflyer dient lediglich als Werbemittel darauf ist auch angegeben, dass der WUNSCHGUTSCHEIN-Code auf der Grußkartenrückseite zu finden ist.

Ferner lassen sich die Grußkarten, auf die der Rubbelcode aufgestanzt wird effizienter und fehlerfreier von unseren Produktionsmaschinen verarbeiten als das kleine Werbekärtchen, was nicht besonders robust ist.

Um eine Zuordnung zu Ihrem WUNSCHGUTSCHEIN noch herstellen zu können, mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter dusoffice spider monkey wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung. Es ist kein Guthaben verloren.

Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.09.2021 | 12:11
von Ohm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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