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305 Views | 17.09.2021 | 22:20 Uhr
geschrieben von Claus Schiffner
Die Firma weigert sich, die Sandale zu reparieren!
Der örtliche Schuhmacher gleichfalls, da er für die PU-Schaum Untersohle keinen Kleber hat!
Meine Forderung an KEEN Europe Outdoor B.V.:
Raparatur durch Fa. KEEN!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Die Firma Keen hat keine Niederlassung in Deutschland die Reparaturen durchführt. Bei berechtigten Reklamationen werden Sandalen innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung ausgetauscht.
innerhalb von zwei Jahren gilt die Gewährleistung. Sollte Ihr Schuh also innerhalb dieser Gewährleistungszeit fallen, können Sie die Schuhe auch beim Händler reklamieren. Beachten Sie allerdings, dass ab dem sechsten Monat nach dem Kauf die Beweislastumkehr gilt. Sprich, Sie müssen beweisen, dass der Mangel nicht durch Eigenverschulden zu Stande kam.
Ansonsten werden Sie sich an Ihren Händler mit allen nötigen Unterlagen (Kassenzettel etc.), der wird sicher eine Lösung finden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst