Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 651 Views | 19.09.2021 | 10:02 Uhr
geschrieben von Ilka Kisser

Jochen Schweizer GmbH (München)

Abgelaufener Wertgutschein

Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code V7YXJ5K6AESK6QWM

Abgelaufener Wertgutschein wird nicht mehr eingelöst, keine Kulanz.

Ich habe von meinem Mann einen Gutschein in Höhe von 79,- € zum Geburtstag bekommen, damit wir ihn für einen gemeinsamen Kurzurlaub nutzen können.

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1 Bild

Es hat sich leider nicht ergeben, ihn gleich einzulösen.

Ablaufjahr war 2020. Selbst wenn wir ihn Ende 2020 hätten einlösen wollen, war dies ja aufgrund von Corona nicht möglich.

Wir haben nicht damit gerechnet, dass Jochen Schweizer da so unkulant reagiert, da ja auch der Einzelhandel z. B. sehr kulant reagiert, wenn man etwas umtauschen will, was ja aufgrund des Lockdowns nicht war.

Habe angerufen, ob er aus Kulanz vielleicht doch verlängert werden kann, das wurde abgelehnt.

Warum zeigt da Jochen Schweizer keine Kulanz? Wir haben doch schließlich 79,- € bezahlt.

Die werden jetzt einfach einbehalten? Das ist für uns als vierköpfige Familie ein gefüllter Einkaufswagen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Wertgutscheines


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2021 | 10:08
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: B2C 2nd Level Support

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. Erst einmal möchten wir Sie aus Datenschutzgründen bitten, das Bild mit dem Gutscheincode zu entfernen, sodass dritte nicht auf den Gutscheincode zugrreifen können. Wir möchten Sie auch bitten uns nochmals per E-Mail zu kontaktieren um uns Ihr Anliegen einmal genauer anzusehen. Generell ist es so, dass ein Wertgutschein außerhalb seiner gültigkeit nicht verlängert werden kann. Gerne möchten wir uns Ihr Anliegen aber nochmals ansehen. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team.

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.09.2021 | 02:33
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

sogenannte „Wertgutscheine“ sind gesetzlich (§§195, 199BGB) gültig. In diesem Zeitraum können diese eingelöst oder verlängert werden. Ist die Frist abgelaufen, verliert der Gutschein seinen Wert. Somit kann auch nichts mehr eingelöst oder verlängert werden.

Das Unternehmen muss hier nicht kulant sein, da es auch bereits vor Corona sicherlich Möglichkeiten gegeben haben wird, die Gutscheine einzulösen. Selbiges wird Ihnen das Unternehmen sicherlich auch mitteilen.

20.09.2021 | 12:19
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Ach, Herr Schubert, ist Ihnen wieder langweilig?

Was ich dargelegt habe, sind feste Fakten. Falls Sie nicht wissen, was das ist, sollten Sie es dringlichst recherchieren.

Und ja, ich bin davon fest überzeugt, dass es Möglichkeiten gegeben haben muss, diesen Gutschein oder die Gutscheine einzulösen. Öfters kommt es vor, dass Kunden die Gutscheine in die Schublade legen und es dort vergessen. Das zeigt meine langjährige Erfahrung in der Branche. In den seltensten Fällen konnte ein Wertgutschein nicht eingelöst werden, weil es im privaten Umfeld nicht möglich war.

29.09.2021 | 12:37
von Ilka Kisser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich durfte mit dem Gutschein eine Erlebnis Bos bestellen und bin mit der Lösung sehr zufrieden.




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