Durch Netto Marken-Discount gelöste Beschwerde. | 687 Views | 01.10.2021 | 22:09 Uhr
geschrieben von Norma Kiekbach

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Preisausschreibungsgesetz

Am 24.09.21 ging ich gegen 20.00 Uhr in die o. g. Nettofiliale, um einen gewöhnlichen Einkauf durchzuführen. Leider hatten die Discounter, wo ich sonst mein Geld lieber lasse, schon geschlossen. Meine schon vergangenen schlechten Erfahrungen bestätigten sich an diesem Tag nochmals erheblich am Abend des 24.09.

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Nunmehr liegt meines Erachtens ein grober Verstoß zum Preisauszeichnungsgesetz vor, wenn nicht, berichtigen Sie mich.

Ich sammelt mein Einkauf, wie sicher jeder Kunde, nehme ich die Preisschilder wahr und ging an die Kasse. Die Mitarbeiterin machte mich beim Einscannen der Schokolade von M. darauf aufmerksam, der ausgezeichnete Preis gilt erst ab Montag, ok dachte ich. Ich fuhr nach Hause sah mir mein Kassenbon an, auch der ausgezeichnete Preis der Salami stimmte nicht. Also fuhr ich mit dem Auto schnell wieder zurück, nahm meine Frau mit und wir fragten nach, was denn hier im Laden nicht stimmt. Der ganze Laden war mit Aktionspreise vom 26.09. umgezeichnet. Der Kunde, der sich Ware aus diesem Sortiment aussucht, bezahlt den nicht ausgezeichneten. Wir gaben unsere Artikel zurück, für das Personal ein ganz normaler Vorgang, für uns nicht. Die Auszeichnung der noch nicht geltenden Preise, das wäre eine Anweisung von oben, sagte ein Mitarbeiter. Bitte sagen Sie mir, wer mit oben bezeichnet wurde, da ich glaube und ich bin der festen Überzeugung, dass hier ein grober Verstoß vorliegt.

Fotos im Anhang zur Vereinfachung meiner Darstellung.

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Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: Stellungnahme.


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Kommentare und Trackbacks (6)


01.10.2021 | 23:36
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Zunächst einmal wird sich Netto, wie die meisten großen Unternehmen, hier nicht auf Beschwerden melden.
Ein Verstoß liegt nicht vor, die Preisschilder tragen die Gültigkeit in Form von der Kalenderwoche auf dem Preisschild. Des Weiteren hat man an der Kasse eben noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Beide Seiten. Das hat Netto dann ja bei Ihnen auch so akzeptiert.
Eine unglückliche Vorgehensweise.

03.10.2021 | 11:37
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Unten links auf dem Schild steht die KW für die Gültigkeit. Irgendwann müssen die Preisschilder für die Webung ab dem Montag ja gesteckt werden, denn die sollen ja zum Wochenbeginn am Regal sein. Wenn nicht, stelle ich mir gerade die Frage, würden sie dann auch sagen, am Regal ist aber ein teurerer Preis und würden diesen zahlen wollen?
Ich denke nicht.
Das würden Sie an der Kasse nicht mal erwähnen. Da bin ich fest von überzeugt
Was meinen Sie denn, wann das Personal die Schilder stecken sollte? Sonntags? Unbezahlt?
20.00 Uhr am Samstag Abend ist es in Ordnung, denn das ist keine 10Minuten Sache

04.10.2021 | 10:37
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Meine Vorredner haben es schon ziemlich gut erklärt, nur eins noch:

Preisauszeichnungen auf der Ware oder im Regal sind als "Anpreisung" zu verstehen. Der Preis wird an der Kasse gemacht. Der Grund dafür ist relativ simpel. Man könnte als Kunde im Laden auch einfach mal Dinge Umzeichnen und an der Kasse einen günstigeren Preis verlangen. Auch machen Angestellte im Einzelhandel mal Fehler und zeichnen ein Produkt für 100 Euro auch mal mit 10 Euro aus. In der Hektik eines Discounters kein undenkbares Szenario.

Aus diesem Grund schützt das Gesetz den Einzelhändler. Was natürlich nicht heißen soll, dass Einzelhändler absichtlich falsche Preise an der Ware anbringen (da hat man im Zweifel nur ärger mit).

Alles in Allem eine etwas unglückliche Situation.

09.10.2021 | 13:55
von Norma Kiekbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.10.2021 | 18:55
von Norma Kiekbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher keine Reaktion von Netto bekommen, Werde ich auch nicht, wenn man in die Kommentare schaut. Verstehe nicht, wie manche Firmen so arbeiten, ich bleibe dabei, dass es nicht richtig ist, die Auspreisung für eine Werbung, welche erst an den Folgetagen für den Kunden Richtung ist, dieses vorher umzupressen. Die Kommentare unten erheben den Anschein, dass egal, welche Auspreisung am Schild ist, es kann an der Kasse ein nicht gültiger Preis sein, welchen ich dann hinnehmen muss. Welche Logik steckt dahinter? Ich glaube, die Wahl der Plattform für meine Beschwerde war dieses Mal die falsche. Zur rechtzeitigen Ausschilderung der Werbeschilder sollen selbstverständlich die Mitarbeiter nicht ohne Bezahlung arbeiten, mir scheint, dass dann, wenn es so wäre, und die Mitarbeiter ohne Bezahlung arbeiten, der nächste Verstoß vorliegen würde.


15.11.2021 | 23:48
von Norma Kiekbach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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