Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)
Preisausschreibungsgesetz
Am 24.09.21 ging ich gegen 20.00 Uhr in die o. g. Nettofiliale, um einen gewöhnlichen Einkauf durchzuführen. Leider hatten die Discounter, wo ich sonst mein Geld lieber lasse, schon geschlossen. Meine schon vergangenen schlechten Erfahrungen bestätigten sich an diesem Tag nochmals erheblich am Abend des 24.09.
Nunmehr liegt meines Erachtens ein grober Verstoß zum Preisauszeichnungsgesetz vor, wenn nicht, berichtigen Sie mich.
Ich sammelt mein Einkauf, wie sicher jeder Kunde, nehme ich die Preisschilder wahr und ging an die Kasse. Die Mitarbeiterin machte mich beim Einscannen der Schokolade von M. darauf aufmerksam, der ausgezeichnete Preis gilt erst ab Montag, ok dachte ich. Ich fuhr nach Hause sah mir mein Kassenbon an, auch der ausgezeichnete Preis der Salami stimmte nicht. Also fuhr ich mit dem Auto schnell wieder zurück, nahm meine Frau mit und wir fragten nach, was denn hier im Laden nicht stimmt. Der ganze Laden war mit Aktionspreise vom 26.09. umgezeichnet. Der Kunde, der sich Ware aus diesem Sortiment aussucht, bezahlt den nicht ausgezeichneten. Wir gaben unsere Artikel zurück, für das Personal ein ganz normaler Vorgang, für uns nicht. Die Auszeichnung der noch nicht geltenden Preise, das wäre eine Anweisung von oben, sagte ein Mitarbeiter. Bitte sagen Sie mir, wer mit oben bezeichnet wurde, da ich glaube und ich bin der festen Überzeugung, dass hier ein grober Verstoß vorliegt.
Fotos im Anhang zur Vereinfachung meiner Darstellung.
Ein Verstoß liegt nicht vor, die Preisschilder tragen die Gültigkeit in Form von der Kalenderwoche auf dem Preisschild. Des Weiteren hat man an der Kasse eben noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten. Beide Seiten. Das hat Netto dann ja bei Ihnen auch so akzeptiert.
Eine unglückliche Vorgehensweise.
Ich denke nicht.
Das würden Sie an der Kasse nicht mal erwähnen. Da bin ich fest von überzeugt
Was meinen Sie denn, wann das Personal die Schilder stecken sollte? Sonntags? Unbezahlt?
20.00 Uhr am Samstag Abend ist es in Ordnung, denn das ist keine 10Minuten Sache
Preisauszeichnungen auf der Ware oder im Regal sind als "Anpreisung" zu verstehen. Der Preis wird an der Kasse gemacht. Der Grund dafür ist relativ simpel. Man könnte als Kunde im Laden auch einfach mal Dinge Umzeichnen und an der Kasse einen günstigeren Preis verlangen. Auch machen Angestellte im Einzelhandel mal Fehler und zeichnen ein Produkt für 100 Euro auch mal mit 10 Euro aus. In der Hektik eines Discounters kein undenkbares Szenario.
Aus diesem Grund schützt das Gesetz den Einzelhändler. Was natürlich nicht heißen soll, dass Einzelhändler absichtlich falsche Preise an der Ware anbringen (da hat man im Zweifel nur ärger mit).
Alles in Allem eine etwas unglückliche Situation.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst