315 Views | 07.10.2021 | 08:44 Uhr
geschrieben von Claudia Annemarie Fischer

Kanzlei Schäfer - Valerio (Mannheim)

Pfändung trotz P-Konto

Sie haben am 02.09.2021 34,08 Euro von meinem P-konto gepfändet obwohl ich Teilerwerbsminderungsrente und einen Teil vom Sozialamt und monatlich unter 500,00 Euro bekomme.
Sie dürfen unter 500,00 Euro monatlich nicht pfänden ansonsten werde ich mich bei der Verbraucherzentrale melden.

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Meine Forderung an Kanzlei Schäfer - Valerio: 34,08 Euro.


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.10.2021 | 15:13
von ReclaBoxler-4378621 | Regelverstoß melden
Hallo Frau Fischer,
wenn Sie ein P-Konto haben ist die Pfändungsfreigrenze (Stand 07/2021) bei 1252,64 Euro.
Wenn Sie nur eine kleine Rente mit Ergänzender Sozialhilfe erhalten liegen Sie auf jeden Fall unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
Die Bank darf dann nicht Geld an den Gläubiger Überweisen.
Dabei spielt es keine Rolle was für Einkünfte Sie haben.
Wenn Sie eventuell sogar Unterhaltsberechtigte Kinder haben steigt die Pfändungsfreigrenze ebenfalls.
In Ihrem Fall würde ich sofort zu Ihrem zuständigen Vollstreckungsgericht gehen und die Angelegenheit klären.
Reden Sie auch auf jedenfall mit Ihrer Bank, vielleicht haben die einen Fehler gemacht?

Wichtig ist jetzt, das Sie sich nicht lange Zeit lassen sondern sofort handeln.

18.11.2021 | 15:05
von Claudia Annemarie Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich dachte sie helfen aber bis jetzt habe ich mein Geld das gepfaendet wurde nicht zurueckbekommen.




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