442 Views | 11.10.2021 | 12:22 Uhr
geschrieben von Lena Nielsen

Elektrizitätswerke Düsseldorf AG (Düsseldorf)

Elektrizitätswerke Düsseldorf - Nichteinhaltung der Verträge

Bestell-/Kundennummer: 70141585528

AGB´s und vertragliche Tarifdetails sind hier nur Schall und Rauch, an die sich nicht gehalten wird. Anbieter verlangt eine Doppelzahlung der Messstellenbetriebsgebühr, welche bereits mit dem Abschlag lt. AGBs und Vertrag gezahlt wird.

Seit Vertragsbeginn kämpfe ich nun mit den E-Werken Düsseldorf. Diverse Emails und Telefonate haben bisher nichts erreicht.

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Mein Messstellenbetrieb wird von der Netz Leipzig durchgeführt und mit Vertragsbeginn habe ich Post bekommen, dass ich für meine Messstelle 20 € bezahlen soll.

Der erste Weg, der Vertrag und seine AGB´s, sowie ein Blick ins Kundenportal. Und siehe da, lt. AGB §3 Preise, Preisbestandteile heißt es im Absatz 2 Nr. c) Im Strompreis sind folgende Kalkulationsbestandteile enthalten, das Entgelt für den Messstellenbetrieb einer konventionellen oder modernen Messeinrichtung, wenn und solange deren Betrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgt.

Laut meiner Tarifdetails in meinem Kundenkonto:
Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen die Angaben, Umlagen und Steuern, die für Ihre Abnahmestelle anfallen. Diese Angaben sind i. d. R. bereits in Ihrem Tarif enthalten und werden von uns an die entsprechenden Empfänger abgeführt:
- Messstellenbetrieb, Abrechnung 16,810 Euro/Jahr gültig ab 01.01.2021 Empfänger: Messstellenbetreiber

SCHLAGWORTE

Beides habe ich angefügt.

Die E-Werke DD weigern sich nun diese Gebühr abzuführen. Ich soll doch bitte den Bertrag von 16,81 Netto an die Netz Leipzig zahlen, die RG einreichen und erhalte eine Gutschrift über meine Abrechnung.
Ich zahle diese Summe ja bereits mit meinem monatlichen Abschlag, lt. der AGB´s und meiner Tarifdetails und soll diese nun nochmal zusätzlich zahlen.

Jeder Mitarbeiter mit dem ich kommuniziert habe, sagte mir, dass ich die Summe ja wieder erstattet bekomme, dafür soll ich dann nur die Rechnung und einen Zahlungsnachweis einreichen. Die Summe ist doch aber bereits lt. AGB und Tarifdetails in meinem Abschlag enthalten, warum soll ich es dann jetzt noch einmal zahlen.

Jede Diskussion hat bisher nichts gebracht und angeblich kann mir keiner helfen.

Die Netz Leipzig hat den E-Werken DD einen Rahmenvertrag für den Messstellenbetrieb zugesandt, dieser wurde jedoch nicht zurückgeschickt.

Ich habe denen ihre eigenen AGB´s vorgelesen und auch meine Tarifdetails und es weiß natürlich niemand etwas darüber. Die Aussage die ich bekommen habe, für moderne Messstellen übernehmen wir das seit 2017 nicht mehr, diesen Anbieter gibt es doch aber erst seit 2021. Es wird versucht sich mit allen Mitteln vor der Zahlung zu drücken, obwohl diese vereinbart ist.

Einmal und nie wieder E-Werke DD, so etwas habe ich noch nicht erlebt.

Ich werde jetzt die Möglichkeiten einer Sonderkündigung rechtlich prüfen lassen. Diesen Anbieter kann man also keinewegs empfehlen!

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Meine Forderung an Elektrizitätswerke Düsseldorf AG: Zahlung der Messtellenbetriebsgebühr durch den Anbieter, wie im Vertrag und den AGB´s verankert, ohne das ich diese jetzt zusätzlich an den Messstellenbetreiber überweise


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Kommentare und Trackbacks (2)


01.11.2021 | 15:44
von Lena Nielsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Düsseldorfer E-Werke haben mich kontaktiert und wollten die Messstellenbetriebsgebühr überweisen, dies ist bis heute nicht passiert. Ich habe dazu direkt bei der Netz Leipzig nachgefragt, auch hier ist nichts bekannt.


05.05.2022 | 17:13
von Lena Nielsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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