508 Views | 11.10.2021 | 20:12 Uhr
geschrieben von Michael Mit Einkaufstasche

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg)

Taschenkontrolle ohne jeden Grund

Bei Edeka Bembenik in Alzey werden Taschen und Rucksäcke ohne Grund kontrolliert.

Das muss man sich als unschuldiger Kunde nicht gefallen lassen. Auch das Warten auf die gerufene Polizei ist nicht notwendig, die ja selbst ohne Tatverdacht nicht die Tasche durchsuchen darf.

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Kommentare und Trackbacks (6)


11.10.2021 | 21:33
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

einem Angestellten des Unternehmens müssen Sie nicht den Inhalt der Tasche zeigen. Soweit ist es auch korrekt. Da Sie aber „angehalten“ und die Polizei gerufen wurde, geht der Mitarbeiter wohl von einem Verdacht aus. Somit müssen Sie der herbeigerufenen Polizei auch den Inhalt Ihrer Tasche zeigen. Sonst hätte der Mitarbeiter ja auch nicht die Polizei gerufen. macht ja Sinn.

12.10.2021 | 14:32
von ReclaBoxler-4378621 | Regelverstoß melden
Aus reiner neugierde in die Taschen der Kunden zu schauen ist nicht zulässig!

Sie haben als Kunde ein Recht auf Privatsphäre und kein Mensch darf ohne Grund in Ihre Tasche schauen.

Mitarbeiter oder Ladendedektive dürfen nur mit Ihrer Erlaubnis den Inhalt Ihrer Taschen kontrollieren.

Wenn Sie das nicht wollen müssen die Mitarbeiter das akzeptieren.

Einzige Ausnahme: Ein Mitarbeiter zb. hat gesehen das Sie ein Artikel in Ihre Tasche gesteckt haben und einen Ladendiebstahl begehen wollten.
Dann sind Mitarbeiter des Ladens sowie ein eventueller Ladendedektiv dazu berechtigt den Inhalt Ihrer Tasche zu kontrollieren bzw. zu durchsuchen.

Wenn Sie sich dann weigern wird in aller Regel die Polizei hinzu gezogen, die dann mal nachschaut.

Auch die Polizei darf nicht einfach eine Tasche durchsuchen.
Es muss ein begründeter Verdacht vorliegen!

Wenn Sie zu unrecht einer Straftat bezichtigt wurden so nach dem Motto:
Ich hab gesehen das Sie was eingesteckt haben und es stellt sich herraus das dass nicht stimmte können Sie sogar gegen die Person Anzeige erstatten wegen Nötigung und falscher Verdächtigng.

Deshalb fragt die Polizei auch immer nach.
Wenn der Ladendedektiv bzw. Mitarbeiter des Marktes nur aus reiner neugierde gucken will, sind auch der Polizei die Hände gebunden.

lassen sie sich auch nicht mit dem Hinweis einschüchtern:
Mein Chef hat das so angeordnet, wir müssen Taschen Kontrollen durchführen. nein müssen Sie nicht, das ist nicht rechtens!

Noch ein Hinweis!
Der Ladenbesitzer kann verlangen, dass Sie Ihre Tasche vor betretten des Ladens in die dafür vorgesehenden Schliessfächer einschliessen müssen.
Da gilt dannd as Hausrecht und Sie müssen dem nachkommen wollen Sie den Laden betretten und eventuell etwas kaufen.

13.10.2021 | 13:08
von Michael Mit Einkaufstasche | Regelverstoß melden
Es gibt keine gesicherte Aufbewahrung für Taschen und Rucksäcke dort.

Die Schüler werfen ihre Taschen und Säcke einfach im Eingangsbereich ab, sieht schon richtig gut aus.

In meinem Fall gab es keinerlei Grund oder Anlass, da einen Blick hinein zuwerfen, weder vom Laden noch evtl. von der Polizei

Naja, gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich hier jemand meldet.

18.10.2021 | 22:01
von Michael Mit Einkaufstasche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Edeka, Edeka-SW oder Edeka-Bembenik meldet sich auch nicht auf Emails, nur Textbausteine "Wir leiten Ihre Beschwerde weiter. usw"

.


04.11.2021 | 13:29
von Michael Mit Einkaufstasche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Betroffene melden sich nicht.

Das unerlaubte Vorgehen zieht sich wie ein roter Faden durch die Bewertungen.


03.12.2021 | 20:58
von Michael Mit Einkaufstasche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da tut sich nix!

Edeka wir sich wohl nie melden




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