158 Views | 03.11.2021 | 13:22 Uhr
geschrieben von Monika Lenartowicz
Ein Gutschein oder wenigstens was kleines für die Kinder wäre als Entschädigung nicht viel verlangt. Entschuldigen kann man so was nicht.
Ich habe letzte Woche für meine Kinder Trinkpäckchen gekauft und sie meinten die würden anders schmecken, haben sie dann auch nicht weiter getrunken.
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Ich habe erst heute durch Zufall auf das Datum gesehen und die sind bis 02.11.2019 gültig gewesen. Einfach unglaublich.
Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG:
Gutschein oder was für die Kinder wäre angemessen.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
wenden Sie sich an die Filiale direkt. Hier erhalten Sie keine Antwort des Unternehmens. Sollte es vor dem Ablauf anders schmecken, muss es allerdings auch nicht bedeuten, dass es abgelaufen ist. Eine veränderte Rezeptur könnte auch dahinter stecken.
Ihre Forderung wird Netto sicherlich nicht nachkommen, sondern Sie bekommen im Zweifel das Geld erstattet.