Durch ParkTimes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2009 Views | 09.11.2021 | 16:19 Uhr
geschrieben von Manfred Dittrich

ParkTimes (Hanau)

Vertragsstrafe ohne Grund

Sollte ohne Parkscheibe in einen Baumarkt erwischt worden sein. Über E-Mail bekommt man keine Antwort.

Nennt sich "Parkplatzkontrolle".

Ich hab da einen anderen Namen für solche Arbeit. Ich informiere nun auch diesen Baumarkt wie bei ihm am Parkplatz abgezockt wird und werde wo anders nun meine Sachen kaufen da ich der Firma ParkTimes aus dem Weg gehen will.

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Meine Forderung an ParkTimes: Diese Firma genau überprüfen. Ist das wirklich erlaubt?


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


09.11.2021 | 17:19
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Selbstverständlich ist die Praxis der Parkraumkontrolle rechtens. Dies hat sogar der BGH in einem Urteil bestätigt. Wenn Sie auf einem PRIVATEN PARKPLATZ parken, und nichts anderes ist ein Supermarkt,-bzw. Baumarktparkplatz, dann müssen Sie sich auch an die Regeln, die im Normalfall gut ausgeschildert sind, halten. Diese Regeln sind relativ einfach und von einem anderen Stern sind sie auch nicht. Der Baumarkt hat mit an sich grenzender Wahrscheinlichkeit sogar diese Parkraumüberwachungsfirma beauftragt, weil man sonst keinerlei Handhabe hat gegen Dauerparker die einkaufenden Kunden die Parkplätze wegnehmen.
Ist es tatsächlich Abzocke weil Sie sich nicht an die einfachste Regel überhaupt (Parkscheibe einlegen) gehalten haben?

10.11.2021 | 08:39
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Im Gegensatz zu Ihnen Hr. Schubert habe ich sachbezogen geantwortet. Sie kritisieren ja generell nur andere User.
Bin ich jetzt der fünfte oder schon der sechste User dem Sie nachstellen?
Man kommt ja mit dem Zählen schon gar nicht mehr mit.

16.11.2021 | 20:58
von Manfred Dittrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe jetzt bezahlt da es wohl rechtens ist laut ADAC.
Aber es ist schon eigenartig das sich das Unternehmen nicht äussern will.
Fahre jetzt zur Konkurrenz zum einkaufen


01.12.2021 | 12:15
von Manfred Dittrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe zwar ein Schreiben bekommen, jedoch nur das alles rechtens sei und deswegen der Betrag zu zahlen ist.

Persönlich sehe ich das immer noch anders. Ein kostenloser Parkplatz für den Einkauf soll kostenlos bleiben und nicht durch eine Hintertüre und einer solchen fragwürdigen Firma zum Abzockparkplatz werden


23.12.2021 | 14:09
von Manfred Dittrich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Denen ist das egal. machen viel geld ohne viel arbeit und eine rechtslücke ist auf ihrer seite.
völlig normal in der heutigen zeit


22.03.2023 | 08:43
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Der kostenlose Parkplatz ist ja auch kostenlos - wenn Sie halt die Parkscheibe eingelegt hätten, wie es ausgeschildert ist.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?



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