Von FID Verlag beantwortete Beschwerde. | 372 Views | 09.12.2021 | 10:32 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4711941

FID Verlag GmbH (Bonn)

Unlauteres Geschäftsgebaren, Mahnung für nicht erbrachte Leistung

Bestell-/Kundennummer: 84-488097-73

Ich versuche seit längerem ihrem, wie ich empfinde, unlauterem Geschäftsgebaren, zu entkommen. Der Einstieg war eine kostenloses Testabo. Ich habe bei Ihnen schriftlich gekündigt, gebeten keine weitere "Post" etc. von Ihnen zu erhalten. Ich habe Widerspruch gegen Direktmarketing und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 21 Abs. 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung eingelegt.
Habe Ihnen die trotzdem danach noch erhaltenen Post/ Zeitschriften zurückgesendet. Jetzt drohen Sie mit einem Inkassoverfahren für Leistungen, die ich nicht haben möchte. Auf meinen Widerspruch auf die Mahnung/ Inkassoverfahren habe ich von Ihnen keine Reaktion erhalten.
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Meine Forderung an FID Verlag GmbH: Stornierung der erhaltenen Rechnung, einstellen des mahnverfahrens und keine weiteren Forderungen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2021 | 15:59
Firmen-Antwort von: FID Verlag GmbH
Abteilung: Kundenzufriedenheit

Guten Tag,

laut unseren Unterlagen haben Sie zwei Abonnements abgeschlossen, die eine vertragliche Mindestlaufzeit haben. Durch eine Rücklastschrift Ihrerseits sind bisher noch Forderungen offen. Gerne lassen wir Ihnen eine Postenaufstellung zukommen.

Ihren Werbeeinspruch haben wir mit erhalt am 21.09.2021 schriftlich bestätigt.

Bei Rückfragen können Sie uns gerne unter dialog spider monkey fid-verlag.de kontaktieren.

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.01.2022 | 17:29
von ReclaBoxler-4711941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, im Gegenteil. Ich habe wiederholt Einspruch eingereicht. Die Zeiteschriften sind gekündigt, die Lieferung eingestellt nachdem ich die Zeitschriften penetrant zurück geschickt habe. Auf meinen letzten Widerspruch habe ich keine Antwort erhalten, statt dessen wurde ein Inkasso Verfahren gegen mich angestrengt. Hier habe ich ebenfalls Widerspruch eingelegt mit Einschreiben. Ich finde das Gebaren unlauter, die Firma widerspricht sich in den Angaben über erbrachte Dienstleitung. FINGER WEG VON DISEM VERLAG - VÖLLIG UNSERIÖS!


30.01.2022 | 14:27
von ReclaBoxler-4711941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.02.2022 | 21:01
von ReclaBoxler-4711941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren des FID Verlag GmbH,
ich hatte Ihnen am 13. Januar 2022 per Einschreiben sowie Fax einen Brief geschickt, auf den ich bis heute keine Antwort erhalten habe.
In diesem hatte ich erneut Widerspruch auf das Schreiben vom 7.01.22 der EXGO Inkasso e. K. in Ihrem Auftrag widersprochen, da es unberechtigt ist.
Begründung: Mehrfach hatte ich schriftlich Widerspruch zuletzt am 10.12.21 bei Ihnen dem FID Verlag GmbH, Koblenzer Straße 99, D-53177 Bonn eingelegt, und freundlich um Klärung des Sachverhaltes und gebeten.
Die zu gesendeten Unterlagen und Ihre Begründungen sind widersprüchlich in Bezug auf die Umstände des Vertragsabschlusses für die genannten Forderungen (mal telefonischm mal schriftlich) und des Forderungsgrundes „Homöopathie heilt“ (Diese Zeitschrift existiert nicth in Ihrem Hause).
Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Forderungen für mich nicht nachvollziehbar sind, was konkret für welche Leistung offen ist.
Beide Zeitungen „Heilen mit Homöopathie“ „Aus der Landarztpraxis“ sind gekünditg, die ist von Ihnen bestätigt. Die Zeitungen wurden ebenso zurückgesendet.
Auf meine beiden letzten Widersprüche vom 13.01.22 und 10.12.21 gegen Rechnungen & Mahnungen sowie das angedrohte Inkassoverfahren habe ich wieder von Ihnen keine Antwort erhalten, stattdessen Post von dem von Ihnen beauftragten Inkasso Unternehmen.
Ich bin sprachlos, sehe mein Recht auf Widerspruch nicht berücksichtigt und verlange die sofortige Einstellung des Inkassoverfahrens.
Rein vorsorglich machte ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf.
Ebenso rein vorsorglich machte ich bereits die Einrede der Verjährung geltend.
Ich bat Sie weiter, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden.
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich widersprechen.
Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.


23.04.2022 | 18:03
von ReclaBoxler-4711941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider meldet sich der FID Verlage nicht auf meine Korresponden inkl. Einschreiben




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