515 Views | 15.12.2021 | 20:39 Uhr
geschrieben von Mario Gatzemeier

Aral AG (Bochum)

Eigener Kaffee Becher verweigert

Ich wollte mir heute einen Kaffee in der Aral Tankstelle holen.
Ich hatte meinen eigen sauberen Kaffeebecher mit. Man verweigerte mir dieses. Es wäre Corona hieß es! In jeder Tankstelle ist das Mitbringen meines eigenen Bechers möglich. Ich mache dieses auch wegen dem Abfall. Dazu war die Mitarbeiterin auch sehr unfreundlich!

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Meine Forderung an Aral AG: Entschuldigung.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


15.12.2021 | 21:49
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Das ist eine ganz normale Vorgehensweise. Das machen viele Anbieter und ist in der jetzigen Situation auch vollkommen nachvollziehbar. Dann müssen Sie wohl oder übel dorthin wo man es macht. Warum man sich entschuldigen sollte erschließt sich mir nicht wirklich.

16.12.2021 | 13:38
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Hr. Schubert, Sie gestatten doch? Danke vielmals!
Es ist tatsächlich nicht erlaubt den vom Kunden mitgebrachten Kaffeebecher DIREKT zu befüllen.
Der Verkäufer muss den Kaffee in seine eigenen Becher einlassen und kann dann, ohne den mitgebrachten Becher zu berühren diesen dann umfüllen in das Kundenbehältnis.
Ebenso ist es z. B. im Supermarkt an der Frischetheke nicht erlaubt vom Kunden mitgebrachte Gefäße, Schüsseln DIREKT zu befüllen.
Das vom Kunden mitgebrachte Behältnis darf vom Verkäufer weder berührt, noch hinter die Theke verbracht werden.
Mit Corona hat dies übrigens nichts zu tun, diese Regelung gilt schon länger.

16.12.2021 | 22:21
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Hr. Schubert F. (ja ich bleibe immer noch freundlich).
Hinter mir "versteckt sich" ein Betreiber mehrerer Lebensmittel/Supermärkte im Großraum München.
Dadurch habe ich fast wöchentlich Kontakt zu den versch. staatl. Kontrollorganen. Darunter natürlich auch Lebensmittelüberwachung (Bezirksinspektoren und Veterinäre)
Deshalb erlaube ich mir hier sachkundig zu antworten.
Die Hygienevorschriften können Sie gerne im gültigen Lebensmittel Hygiene-Bedarfsgegenständegesetz und den dazugehörigen jeweiligen Landesverordnungen nachlesen.
"Laaaange überholt" wie Sie meinen ist da gar nichts.
Ich habe im vorherigen Post nur die geltende Rechtslage geschildert die sowohl der Hygiene, als auch dem Umweltbewusstsein Rechnung trägt. Wenn der Verkäufer den Pappbecher in das Mehrwegbehältnis des Kunden umfüllt, kann er den Becher kurz mit klarem Wasser ausspülen und dies wird auch so gemacht.
Der Pappbecher ist hiermit in keinster Weise in Kundenkontakt gekommen und kann deshalb problemlos wieder verwendet werden.
"Sinnbefreit" wie Sie meinen ist da doch gar nichts.
Es freut mich evtl. Missverständnisse beseitigt zu haben.

17.12.2021 | 22:28
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Interessant finde ich ja Ihre Ansicht Hr. Schubert das Sie sich an einem von Kunden nie benutzten, ja gar nicht mal in Kundenkontakt gekommenen einmal ausgewaschenen Becher stören (Hygiene).
Es Ihnen aber anscheinend nichts ausmacht wenn mehrmals benutzte, aber leider oftmals nicht sehr gut gereinigte Kundenbecher hinter die Theke verbracht und das Kaffeeauslassventil in den Fremd-Becher zur Befüllung gehalten wird.
Eben dies ist der Grund warum diese Vorgehensweise nicht gestattet ist, weil es unhygienisch ist.
Sie verrennen sich Hr. Schubert, aber lassen wir es!



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