Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 122 Views | 11.01.2022 | 08:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1318941

Jochen Schweizer GmbH (München)

Abgelaufener Wertgutschein

Bestell-/Kundennummer: A6AM4UUUXXXXXXXX

Ich habe folgendes Problem und keine Lösung vom telefonischen Support erhalten: Meine Frau hat mir einen Wertgutschein für das Bodyflying hier in München geschenkt.
Den Gutschein konnten wir 2020 auf Grund von Corona nicht mehr einlösen. Auch 2021 war Corona-bedingt für uns keine Einlösen Möglichkeit. Nun habe ich am Telefon die Antwort erhalten, dass der Gutschein am 31. Dezember 2020 abgelaufen sei und man nichts machen könne. Das Geld wäre verfallen. Ich hätte Pech gehabt. Ist das ernsthaft und tatsächlich die Firmenphilosophie? Ich freue mich auf eine Rückmeldung!

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erteilung eines Gutscheins für das Bodyflying.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.01.2022 | 07:25
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie auch in unserer AGB sowie im §195BGB. Da ein Wertgutschein auf unserer Homepage als Zahlungsmittel dient, kann dieser uneingeschränkt innerhalb der Gültigkeit für eine Bestellung verwendet werden. Ihre Schilderung, dass Sie Ihren Gutschein aufgrund der Corona-Krise nicht nutzen konnten, können wir somit nicht nachvollziehen. Da Ihr Gutschein bereits im Jahr 2020 abgelaufen ist, können wir Ihren Gutschein leider nicht mehr verlängern. Ihr Gutschein ist somit verfallen und kann nicht mehr genutzt werden. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.03.2022 | 14:00
von ReclaBoxler-1318941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz der Corona-Pandemie weigert sich Jochen Schweizer weiterhin den Gutschein anzuerkennen. Obwohl die Jochen Schweizer-Arena in Taufkirchen von Dezember 2020 bis Mai 2021 (auf behördliche Anordnung) geschlossen war. Aber ab Mai 2021 war der Besuch - ohne vollständigen Impfschutz - zu gefährlich. Das Verhalten von Jochen Schweizer ist daher nicht nachvollziehbar und nicht kundenorientiert.




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