Durch mydays endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 179 Views | 14.01.2022 | 21:48 Uhr
geschrieben von Bruno Erath

mydays GmbH (München)

Keine Einlösungsmöglichkeit seitens MYDAYS

Bestell-/Kundennummer: 6CD75X17 / 29CB2D92

Ich habe im Juli 2019 zwei Tickets im Schloss Wasserburg zu Dinner und Crime gekauft.

Leider hat es bisher keine Einlösungsmöglichkeit des Gutscheins gegeben. Obwohl das Event aktuell noch bei MayDays verkauft wird, findet diese Veranstaltung aber nicht mehr statt. Nach Rücksprache mit dem Betreiber vom Schloss in Wasserburg wird dieses Event auch langfristig nicht mehr stattfinden. Aus diesem Grund fordere ich Maydays auf den Betrag für die zwei Tickets zu erstatten, da es hier wohl auch weiterhin keine Möglichkeit geben wird diese einzulösen.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Komplette Erstattung des Gutscheins.


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
31.01.2022 | 17:59
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Kundenservice

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihres Anliegens, an unseren Kundenservice, sodass sich dieser Ihr Anliegen einmal genauer ansehen kann. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.01.2022 | 14:45
von Bruno Erath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. MYDAYS hat sich nicht gemeldet. Auf Beschwerden reagiert der Kundenservice nicht!


02.02.2022 | 14:07
von Bruno Erath endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe den Mydays Kundenservice wie folgt kontaktiert:
"Sehr geehrte Damen u. Herren, am 31.07.2019 hatte ich Gutscheine für „Dine & Crime“ für das Schloss in Wasserburg bei Ihnen erworben. Nachdem dieses Event weiterhin auf Ihrer Homepage zwar verkauft wird, dieses aber seit dem besagten Zeitraum nicht mehr stattfindet, wurde bereits mehrfach der Kundenservice von Mydays kontaktiert, wobei ich immer vertröstet wurde. Auf Grund meiner Recherche beim Veranstalter „Dine&Crime“ und dem Betreiber des Schlosshotels in Wasserburg kam heraus, dass in Zukunft keine Veranstaltungen geplant sind. Hieraus besteht der Verdacht, dass Sie bewusst Käufer arglistig täuschen, in dem Sie Events verkaufen welche nicht eingelöst werden können. Ich hatte Sie bereits am 06.01.2022 und am 15.01.2022 aufgefordert den Betrag der Gutscheine mit einer Frist zum 24.01.2021 zu erstatten. Worauf ich auf mein erstes Schreiben die Antwort bekam, dass Sie einer Rückerstattung nicht nachkommen werden. Das zweite Schreiben wurde Ihrerseits nicht mehr beantwortet. Daher fordere ich Sie zur Vertragserfüllung auf, in dem Sie mir bis zum 18.02.2022 einen Termin zu „Dine&Crime“ nennen, welcher bis zum 31.07.2022 im Schlosshotel in Wasserburg stattfinden wird. "

Von Mydays wurde mir daraufhin mitgeteilt, das in den AGB´s eine Rückzahlung ausgeschlossen wird und sie daher den Gutschein nicht erstatten werden, auch wenn das Event zukünftig nicht mehr stattfinden wird.




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