Sixt GmbH & Co. (Pullach)
Forderung für schon vorher vorhanden Schaden
Sixt stellte mir Schadensersatzansprüche für einen Schaden der schon vorhanden war.
Der Mietwagen bei meiner letzten Anmietung bei Sixt hatte erhebliche Kratz - Schäden auf der Beifahrerseite. Der Sixt Mitarbeiter hielt es nicht für notwendig die kleinen Kratz Schäden einzutragen da sie nicht tief/groß genug sind.
Da ich schon zweimal vorher bei Sixt für Schäden haftbar gemacht wurde, die ich meiner Meinung nach nicht verursacht habe, habe ich bei der Übergabe eine Video vom dem Wagen gemacht, der die angeblich neuen Schäden zeigt.
Nach der Abgabe erhalte ich nun wieder eine Zahlungsaufforderung von Sixt für die schon vorhandenen Schäden.
Ich bin der Auffassung, dass die eine Taktik ist mehr Geld von den Kunden einzukassieren.
Der Schäden wurde sicherlich schon dem vorherigen Kunden berechnet.
Wie kann man hier vorgehen?
"In der Folgezeit habe ich diverse Emails und Schreiben an die Firma Hertz unter Hinweis auf eine Stellungnahme der Juristischen Zentrale des ADAC München geschickt, wonach der Mieter eines Mietfahrzeuges nur für Schäden haftet, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat. "
Viel Erfolg!
Andererseits sind Sie meiner Meinung nach selbst Schuld an den Komplikationen, da Sie nicht auf Dokumentation der von Ihnen erkannten Schäden bestanden haben. Zumal Sie ja mit dieser Firma bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt hatten.
Ehrlich gesagt begreife ich auch nicht, wie man mit diesen Erfahrungen wieder ein Fahrzeug bei diesem Vermieter mieten kann.
Fazit: Diesen Ärger haben Sie sich zum großen Teil selbst eingebrockt. Das soll keinesfalls die Vorgehensweise der Firma entschuldigen, hat nur mit normalem Menschenverstand zu tun.