Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 254 Views | 31.01.2022 | 22:01 Uhr
geschrieben von Danilo Peja

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Gutschein ohne Grußkarte wertlos: irreführende Geschäftspraxis

Beim Kauf eines Gutscheins wird eine Grußkarte angehängt. Der Gutscheincode ist letztlich aber nicht auf dem Gutschein, sondern auf der Karte gedruckt was in einigen Fällen dazu führt, dass Kunden die Grußkarte aus Versehen entsorgen.

Ich habe heute zwei Gutscheine von „Wunschgutschein“ à 50 € einlösen wollen.

SCHLAGWORTE

Diese hatte ich zu Weihnachten diesen und letzten Jahres bekommen.
Mit großer Verwunderung musste ich feststellen, dass auf der Rückseite des Gutscheins ein Verweis auf eine Grußkarte vermerkt ist. Dort soll sich der Gutscheincode befinden. Ich muss ehrlich gestehen, zunächst wusste ich nicht wie ich das zu deuten habe. Scheinbar habe ich die begleitende „Grußkarte“ entsorgt, wie man das bei Gutscheinen so macht. Somit kann ich auch nicht mehr überprüfen, ob sich auf der Rückseite tatsächlich ein gültiger Gutscheincode befindet, oder ob Sie das nur behaupten.

Üblich ist bei einem Gutschein, dass alles, was zur Einlösung des Gutscheins nötig ist, auf dem Gutschein selbst vermerkt wird. Sogar auf Ihrem Gutschein, steht „Einlösung siehe Rückseite“. Ich denke diese Tatsache wird Ihnen jeder Kunde, jeder Mitarbeiter des Einzelhandels bestätigen können.
Auf eine erste E-Mail meinerseits wurde mir in einer generischen copy-and-paste Antwort mitgeteilt, dass es sich bei dem Kärtchen lediglich um ein Werbemittel handelt. Diesen Eindruck kann ich persönlich nicht bestätigen. Auf der Karte steht klar gedruckt „Wunschgutschein - Ein Gutschein für 500 Online-Shops und über 5.000 Filialen“. Auf dem älteren Gutschein ist oben rechts sogar eine 50 € aufgedruckt, was weiterhin suggeriert, dass es sich bei der Karte um einen Gutschein im Wert von 50 € handelt.
Faktisch ist bei Ihnen aber nicht die Karte auf welcher „Gutschein für 500 Läden“ gedruckt steht der Gutschein, sondern die Grußkarte. Vielleicht verstehe ich das falsch, aber in meinen Augen ist eine Grußkarte eine Grußkarte und ein Gutschein ist ein Gutschein. Ein Werbemittel ohne Wert müsste anders ausgestaltet sein um diese Verwechslung zu vermeiden. Vielmehr ist die Grußkarte hier das eindeutige Werbemittel mit dem Sie versuchen Sich von der Konkurrenz zu unterscheiden.
In Ihrer letzten Antwort wurde mir gesagt, ich solle mich an die schenkende Person wenden, um nach der Quittung zu fragen. Die psychologische Komponente, dass nun Kunden zu Ihrem Schenker gehen müssen um Ihren Fehler und den Verlust von viel Geld einzugestehen, um mit viel Glück an den Kaufbeleg zu kommen, empfinde ich als besonders perfide. Dies stellt eine zusätzliche Barriere dar, die viele Kunden abhalten wird den Fehler einzugestehen.

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Ich weiß in meinem Fall, dass die Gutscheine nicht online gekauft wurden, und dass es keine Quittungen gibt.
Es wirkt als spekulierten darauf, dass den Kunden dieser Fehler unterläuft und sich somit die No-Show Rate der Gutscheine erhöht, was einen hohen Profit für Ihr Unternehmen bedeutet.
Ihre Antwort in den Foren enthält stets den Satz: „Wir finden sicher eine gütliche Lösung. Es ist kein Guthaben verloren“. Ich möchte feststellen, dass der Text in der Email die ich von Ihnen erhalten habe, zum Text in den Foren nahezu identisch ist, aber der Zusatz der „gütlichen Lösung“ fehlt.
Ich hoffe Sie können erkennen, dass Ihr Vorgehen alles andere als optimal ist und Kunden häufig denselben Fehler machen und Privatkunden dadurch um für sie schmerzhafte Summen Geld gebracht werden.
Ich gebe Ihnen gerne die Möglichkeit zu zeigen, dass es sich bei Ihrem Vorgehen bloß um ein ungünstig gewähltes Werbemittel und schlechte Produktkommunikation handelt. Dafür bitte ich Sie, mir den entstandenen Schaden zu kompensieren. Dass können Sie gerne durch die Ausstellung zweier Ihrer Gutscheine im Wert von 50 € tun. Ich bin dabei gerne bereit Ihnen an Eides statt zu versichern, dass ich meine benannten Grußkarten, wie Sie sie nennen mögen, unabsichtlich entsorgt und damit nicht eingelöst habe.
Sollten Sie anders handeln, spricht das eher für meine Vermutung. Ich fände das sehr schade, da ich Ihre Marke an sich eigentlich sehr positiv assoziiere. Zudem finde ich das Konzept des Wunschgutscheins an sich sehr stimmig.

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: Zwei Gutscheine mit Wert von je 50 €.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2022 | 10:34
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Customer Service

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Unser Kundenservice reagiert zeitnah, sorgfältig und lösungsorientiert auf die eingehenden Kundenanliegen.

Wir bedauern, dass Ihnen offenbar trotz mehrmaligem Austausch nicht zufriedenstellend geholfen werden konnte.

WUNSCHGUTSCHEIN ist stets an einer sachlich-konstruktiven Lösungsfindung interessiert.

Mailen Sie Ihren Fall gerne direkt an die zuständige Fachabteilung für komplexere Angelegenheiten, erreichbar unter dusoffice spider monkey wunschgutschein.de!

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung.

Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (4)


01.02.2022 | 16:25
von Danilo Peja
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.02.2022 | 13:35
von Danilo Peja noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich möchte hier nur vermerken, dass die Antwort exakt identisch ist zu den anderen Beschwerden auf dieser Seite. Es wurde null auf die Anmerkungen in der Beschwerde eingegangen.

"Wir finden eine gütliche Lösung" wird hier geschrieben aber dazu kommt es nicht.

Ich habe bereits eine Mail geschrieben, wie Sie nachvollziehen könnten, wenn Sie meinen Text auch nur kurz gelesen hätten.

Ich bin weiterhin enttäuscht und habe Verbraucherschützer auf das Problem angesprochen. Das Geld ist mit Sicherheit weg und Wunschgutschein wird auf diesem Wege weiterhin Kunden übers Ohr hauen.

Clever, aber nicht wirklich nett.


15.02.2022 | 14:41
von Danilo Peja noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.03.2022 | 15:56
von Danilo Peja noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Überhaupt kein Feedback mehr bekommen. Das Unternehmen ignoriert jegliche Kontaktaufnahme.




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