
Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein verfällt ersatzlos
Bestell-/Kundennummer: 962150656
Horrende Summen für Verlängerungen sind eine Frechheit!
Wir haben einen Wellnessgutschein geschenkt bekommen.
Mit zwei Kindern ist es nicht immer leicht ein freies Wochenende dafür zu finden. An den infrage kommenden Wochenenden waren die Hotels dann ausgebucht oder verlangten Zusatzgebühren für Dienstleistungen. Dann kam Corona und die erste Verlängerung des Gutscheins, diese war aufgrund der Pandemie aus Kulanz kostenfrei möglich. Leider hat sich die Pandemie 2021 auch nicht erledigt und die Hotelverfügbarkeit war gruselig.
So ging also ein weiteres Jahr ins Lande, nun habe ich es um einen Monat verpasst den Gutschein während seiner Gültigkeit zu verlängern. Aus "Kulanz" wurde mir nun Angeboten den Gutschein gegen eine Gebühr von satten 30% (57 €) wieder zu aktivieren.
Das ist mMn völlig unverhältnismäßig: Welcher Aufwand entsteht denn, dass 57 € gerechtfertigt wären? Wieso muss ich für so schlechte Hotelverfügbarkeiten und Corona Ausfälle bezahlen? Was wenn ich dann ein weiteres Jahr kein passendes Hotel finde?

14.02.2022 | 09:24
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Gerne geben wir Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie auch in unserer AGB sowie im §195BGB. Da die Einlösung Ihres Gutscheins im Jahr 2021 wieder regulär möglich gewesen ist, ist es von unserer Seite auch nicht möglich, Ihnen eine kostenfreie Verlängerung anzubieten. Hinzu kommt, dass Sie sich leider nicht fristgerecht für eine Verlängerung an uns gewannt haben, sodass Ihr Gutschein nun ersatzlos verfallen ist. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wollten wir Ihnen bezüglich Ihres Anliegens entgegenkommen und haben Ihnen eine nachträgliche Verlängerung angeboten. Für diese Verlängerung berechnen wir Ihnen als Kunden 30% des jetzigen Kaufpreises. Gerne können Sie noch bis zum 28.02.2022 auf unser Angebot zurückgreifen. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
" nun habe ich es um einen Monat verpasst den Gutschein während seiner Gültigkeit zu verlängern. "
Genau, dass ist es nämlich. Sie haben es verpasst den Gutschein zu verlängern. So ein Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Pandemie ist nicht bereits seit drei Jahren unterwegs. Es wurde aus Kulanz kostenlos verlängert, wo es doch eigentlich Geld kostet. Was wollen Sie also noch mehr?
Denn am Ende des Tages kann es wieder darauf hinaus laufen, dass Sie den Gutschein nicht einsetzen und wieder hier landen. Sich wieder beschweren, weil Sie doch kein Platz bekommen haben. Welches verständlicherweise eingeschränkt wird, um den Hotelgästen vor Ort genügend Möglichkeiten zu geben, sich aus dem Weg zu gehen.
Die gesetzliche Lage nach § 195, 199 BGB, besagt, dass Gutscheine drei Jahre lang gültig sind. Die Beschwerdeführung schreibt selbst:
„Dann kam Corona und die erste Verlängerung des Gutscheins, diese war aufgrund der Pandemie aus Kulanz kostenfrei möglich. “
Somit muss der Gutschein mindestens zwei Jahre vorhanden gewesen sein, da Ihr Gutschein sonst 2020 ausgelaufen wäre. Durch die kostenlose Verlängerung gilt der Gutschein ja bis Ende 2021. Die weitere Verlängerung wurde um einen Monat verpasst. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es 2018/2019 bereits Endpässe gab. Zumal auch Familien mit mehreren Kindern, und pflegebedürftige Personen in der Familie es schaffen, ein Hotel zu buchen.
Ich weiß, verstehen Sie nicht. Es nützt ja auch nichts mit Ihnen zu diskutieren, da Sie es wahrscheinlich nicht verstehen wollen. Hab auch keine Lust mehr mich mit Ihnen als Person zu beschäftigen, ist eh nur Zeitverschwendung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst