121 Views | 14.02.2022 | 22:52 Uhr
geschrieben von Renate Eriksen

O2 (München)

O2 berechnet "kostenlose" Mobilfunkverträge

Bestell-/Kundennummer: 05152 9782024

O2 berechnet "kostenlose" Mobilfunkverträge, die im Rahmen einer zu spät erfolgten Festnetz-frei Schaltung zur Verfügung gestellt wurden.

Am 12. Mai 2020 habe ich mit Ihnen einen Telefonvertrag o2 my Home M und Homebox 2 für 24 Monate abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf 32,98 € abzüglich 7,50 € = 25,48 € pro Monat.

SCHLAGWORTE

Da bei der Bereitstellung des Anschlusses technische Probleme ihrerseits vorgelegen haben, haben Sie mir aus Kulanzgründen eine angeblich kostenlose Mobilfunkkarte zur Überbrückung der Wartezeit für einen Monat zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Monats war der Festnetzanschluss immer noch nicht angeschlossen und Sie haben mir erneut eine Mobilfunkkarte angeblich kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei der Bereitstellung der ersten Mobilfunkkarte wurde allerdings mit keinem Wort erwähnt, dass es sich um einen Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit handelt, der monatlich 24,99 € kostet und gekündigt werden musste. Noch unverschämter war es, dass Sie mir einen zweiten Vertrag aufgedrängt haben, während der erste offenbar noch aktiv war. Wenn mir dieser Vorgang so bekannt gewesen wäre, hätte ich selbstverständlich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Erst am 16.07.2020 konnte das Telefonfestnetz freigeschaltet werden. Aus diversen persönlichen Gründen habe ich jedoch zu spät bemerkt, dass nach wir vor beide Mobilfunkverträge von Ihnen weiterhin berechnet und abgebucht werden, obwohl sie nicht genutzt werden.

Vorsorglich habe ich nun beide Mobilfunkverträge gekündigt. Allerdings erinnert Ihr Geschäftsgebaren stark an eine „Drückerkolonne“ die nur auf Provision aus ist. Ich erwarte von Ihnen eine Rückerstattung der Kosten beider Mobilfunkverträge, da ich diese nicht wissentlich abgeschlossen habe, sondern mir gesagt wurde, dass sie für die Zeit bis zum Anschluss des Festnetzes kostenlos wären.

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Meine Forderung an O2: Rückerstattung der Kosten für die "kostenlosen" Mobilfunkverträge.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


22.02.2022 | 08:17
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08.03.2022 | 09:40
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29.03.2022 | 11:04
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