ESWE Verkehrs GmbH (Wiesbaden)
Keine Fahrkarten verkauft
Ich bin heute Morgen Linie 15 eingestiegen.
Hab den Busfahrer gefragt, ob er mir eine Fahrkarte verkaufen kann, hat er erwähnt, dass er nicht verkaufen kann. Ich hab ihm gesagt, ich kaufe das online über meine Handy. In dem Moment kommen zwei Kontrolleure, fragen mich nach der Fahrkarte. Ich hab dann gesagt, dass ich die gerade kaufen möchte. Die bestanden auf sofortigen Ausweis. Ich hab denen gesagt, dass ich dem Busfahrer Bescheid gesagt habe. Ich hab meinen Ausweis vorgelegt. Gleich 5 Minuten später hatte ich meine online Ticket gekauft, aber die bestanden auf Schwarzfahren.
Ich beschwere mich über das Verhalten der Kontrolleure jetzt in diesen Corona-Zeiten. Ich füge meine Fahrkarte und meine 60,-- € Euro Schwarzgeld-Formular bei.
(Der nette Busfahrer hatte erwähnt, dass ich ihn als Zeuge benennen kann.)
08.02.2022 | 09:13
Abteilung: Unternehmenskommunikation und Digitalisierung
Guten Morgen, Abdullah Atalay,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern es sehr, dass Sie mitunter Unannehmlichkeiten bei der Nutzung unseres Angebots in Kauf nehmen mussten.
Haben Sie bei allem Unmut bitte Verständnis, dass uns hierzu bisher nichts bekannt ist.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihr Anliegen offiziell bei uns über das Kontaktformular einreichen. Das Kontaktformular finden Sie auf: www.eswe-verkehr.de/konatkt
Vielen Dank.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüße
Online-Redaktion von ESWE Verkehr
sehe hier keinen Fehler seitens des Unternehmens. Und nein, ich bin kein Mitarbeiter, und auch kein Fan des Unternehmens.
In den meisten Verkehrsbetrieben gilt, das gültige / richtige Ticket muss VOR der Abfahrt gelöst werden. Nicht erst während der Fahrt! Sonst nennt man dies „Erschleichung von Leistungen“ (§265a StGB)
In der aktuellen Lage ist bei den meisten Verkehrsbetrieben ein direkter Ticketkauf beim Fahrer nicht möglich. Auch hierzu muss sich der Fahrgast vor Fahrtantritt informieren.
Denke mal, es wird bei den 60 € bleiben. Einfach zahlen, Ticket vorher kaufen, und kein Ärger mehr haben
Ihr Einwand gegen die Forderung wurde geprüft und bleibt unberücksichtigt.
Die Fahrgäste erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge oder dem Benutzen der Betriebseinrichtungen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und gegebenenfalls sonstige besondere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als für sich rechtsverbindlich an; sie werden Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Sie konnten bei einer Fahrausweiskontrolle leider keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Ein Handyticket hatten Sie nicht rechtzeitig erworben.
Wir beziehen uns hier auf die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW)
(1) Allgemeine Tarife und Beförderungsangebote
Alle bei der MVG oder der ESWE erworbenen Fahrkarten in visueller, magnetischer oder elektronischer Form – so auch alle Handytickets über eine Smartphone-App – unterliegen den jeweils dort geltenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Handytickets müssen vor Fahrtantritt gelöst werden.
Gemeinsame Beförderungsbedingungen (gültig ab 01.01.2022)
§ 6 Gültigkeit der Fahrkarten
(3) Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle.
Zudem muss ein Fahrgast, der "beim Betreten des Fahrzeugs noch nicht mit einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte versehen (ist), hat er, sofern ein Fahrkartenverkauf im Fahrzeug vorgesehen ist, unverzüglich und unaufgefordert die erforderliche Fahrkarte zu lösen. Ist im Fahrzeug ein Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal vorgesehen, ist der Fahrgast zudem verpflichtet, bei diesem einzusteigen und unverzüglich seine Fahrkarte zu lösen. "
Demzufolge hätten Sie hier direkt bemerken müssen, dass der Einstieg beim Busfahrer und somit der Ticketkauf im Bus nicht möglich ist. Es gibt zudem keinen Vermerk darüber dass die entsprechende Kaufabsicht für die Fahrausweisprüfer überhaupt erkennbar gewesen wäre. Ihre Ausführungen in diesem Zusammenhang wurden nicht bestätigt.
Das EBE ist deshalb berechtigt.
ESWE Verkehr entscheidet auf der Grundlage der geltenden Gemeinsamen Beförderungsbedingungen nach dem Gleichheitsprinzip. Zudem sind die Gemeinamen Beförderungsbedingungen sowohl für die Fahrgäste als auch für uns bindend. Haben Sie bitte Verständnis dafür.
Bitte überweisen Sie 60 € bis zum 04.03.2022.
Die Bankverbindung lautet wie folgt:
IBAN: DE58510500150107083636
BIC: NASSDE55XXX
Kreditinstitut: Nassauische Sparkasse
Beachten Sie, dass bei Verzug zusätzliche Kosten entstehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundendialog-Team von ESWE Verkehr
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ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Postfach 2369
65013 Wiesbaden
Telefon: (0611) 450 22-450
Telefax: (0611) 450 22-830
E-Mail: kundendialogeswe-verkehr.de
Internet: www.eswe-verkehr.de
Redaktioneller Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Substantiven auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet und stattdessen einheitlich die männliche Form verwendet (generisches Maskulinum). Entsprechende Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden HRB 11962
Geschäftsführung: Dipl. -Kfm. Jörg Gerhard und Dipl. -Ing. Jan Görnemann
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stadtrat Andreas Kowol
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Beschwerde ist endgültig nicht gelöst