Durch A.I. Fitness endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 163 Views | 17.02.2022 | 22:21 Uhr
geschrieben von Aikikenpo

A.I. Fitness GmbH (Krefeld)

A. I. Fitness zahlt Beiträge nicht zurück

Aufgrund der 2G Regelung können mein Mann und ich nicht mehr ins Fitnessstudio.

SCHLAGWORTE

Trotz etlicher Schreiben an A. l. Fitness, werden die Beiträge weiter abgezogen, bzw. die Beiträge aus den Lockdownmonaten verrechnet. Mein Mann und ich sind seit 2008 Kunden (früher Fitness Gym) und gingen über all die Jahre regelmäßig trainieren. Dennoch stellt sich A. I. Fitness quer und weigert sich, die Beiträge für eine Leistung, die das Studio nicht mehr für mich erbringen kann, zurück zu zahlen. Seit dem 23.08.2021 gilt in Deutschland die 3G-Regel zur Nutzung der Fitnessstudios.

Demnach haben sich laut § 313 Abs. 1 BGB die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert. Unter diesen Umständen hätten wir den Vertrag nicht abgeschlossen. Die aktuelle Nutzung des Fitnessstudios ist uns nur nach vorheriger Testung möglich gewesen. Schon allein durch diesen Umstand kann uns das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden. Erst recht ab der Einführung der Kostenpflicht für Tests und ab Einführung der 2G Regel, kann eine Veränderung der Umstände gesehen werden, die beide Vertragsparteien bei Vertragsabschluss nicht haben vorhersehen können.

Wir als Mitglieder des Fitnessstudios hätten einen solchen Vertrag unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen n i e m a l s abgeschlossen. Das Festhalten am unveränderten Vertrag kann uns, den Mitgliedern, nicht zugemutet werden. Das Studio ist nicht im Stande die Leistungen zu erbringen, für die mein Mann und ich seit Monaten bezahlen. Die Beiträge sind daher zurück zu zahlen. Das Studio weigert sich jedoch.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an A.I. Fitness GmbH: Rückzahlung der Beiträge aus den Lockdownmonaten und der Beiträge ab dem 23.08.21 (3G/2G Regel).


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


25.02.2022 | 07:30
von Aikikenpo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es handelt sich um das Studio in Menden, nicht in Krefeld. Das ist leider falsch und ich konnte es in der Beschwerde nicht mehr ändern. Wir erhalten immer Standardbriefe und nun reagiert ansonsten auf nichts. Die Beiträge wurden einfach weiter abgezogen bzw verrechnet.


11.03.2022 | 15:15
von Aikikenpo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.01.2023 | 08:07
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


02.01.2023 | 08:09
von Aikikenpo endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bitte um Löschung der Beschwerde.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!